Jagdpacht in Rheinland-Pfalz
Die Zinsen liegen meist bei fünfzehn bis dreißig Euro je Hektar und damit unter dem Niveau der Nachbarländer. Der kritische Posten ist der Wildschaden im Weinbau: Schwarzwild in einem reifen Riesling-Wingert kann eine Jahrespacht in einer Nacht aufzehren. In den Waldrevieren des Pfälzerwalds und der Eifel spielt das dagegen kaum eine Rolle.
Nichts Passendes in Rheinland-Pfalz?
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Rheinland-Pfalz ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Hessen, Baden-Württemberg.
Begehungsschein in der Nähe von Frankfurt am Main
FRANKFURT AM MAIN, HESSEN
€800
Pro Jahr

Begehungsschein Esslingen
ESSLINGEN , BADEN-WÜRTTEMBERG
€500
Pro Jahr

Einzelabschuss Dammwild bei Ulm
ULM, BADEN-WÜRTTEMBERG
€1.800
Pro Jahr
Jagd in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland und ein Schwarzwildland ersten Ranges. Der Pfälzerwald bildet das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands, dazu kommen Eifel, Hunsrück, Soonwald, Westerwald und Taunusrand. Rotwild lebt in mehreren Rotwildringen, Muffelwild ist in Hunsrück und Pfalz weit verbreitet, und in den Flusstälern von Rhein, Mosel und Nahe treffen Weinbau und sehr hohe Schwarzwilddichten aufeinander.
Prägende Wildarten in Rheinland-Pfalz
Was kostet eine Jagdpacht in Rheinland-Pfalz?
Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In den Wein- und Obstbaulagen an Rhein, Mosel und Nahe ist der Wildschadensersatz für Schwarzwildschäden der kritische Punkt jedes Pachtvertrags.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz sieht für Rotwild sogenannte Rotwildringe vor, in denen die Bejagung revierübergreifend abgestimmt wird; außerhalb dieser Gebiete ist Rotwild unerwünscht. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild eine körperliche Abschussvereinbarung. Wegen der hohen Schwarzwilddichte hat das Land die Bejagungsmöglichkeiten mehrfach erweitert, unter anderem bei Nachtzieltechnik und Fallenjagd.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Rheinland-Pfalz achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.