Jagdpacht im Hunsrück
Die Zinsen liegen meist bei fünfzehn bis dreißig Euro je Hektar und damit unter dem Niveau der Nachbarländer. Der kritische Posten ist der Wildschaden im Weinbau: Schwarzwild in einem reifen Riesling-Wingert kann eine Jahrespacht in einer Nacht aufzehren. In den Waldrevieren des Pfälzerwalds und der Eifel spielt das dagegen kaum eine Rolle.
Auf der Karte ansehenAktuelle Jagdmöglichkeiten im Hunsrück
Für eine Jagdpacht liegt im Hunsrück gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.
Jagd im Hunsrück
Der Hunsrück zwischen Mosel, Nahe und Saar ist ein ruhiges, waldreiches Mittelgebirge mit Buchen- und Eichenwäldern auf den Höhen und Wiesentälern dazwischen. Schwarzwild ist die prägende Wildart und erreicht in Mastjahren sehr hohe Dichten; Muffelwild ist im Soonwald und im Idarwald weit verbreitet, Rotwild kommt in abgestimmten Ringen vor. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald hat das Wildmanagement in seinem Umfeld verändert.
Prägende Wildarten im Hunsrück
Was kostet eine Jagdpacht im Hunsrück?
Preislich moderat, mit größeren Revieren als in der Vorderpfalz — für Reviersuchende aus Rhein-Main und dem Saarland gut erreichbar. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In den Wein- und Obstbaulagen an Rhein, Mosel und Nahe ist der Wildschadensersatz für Schwarzwildschäden der kritische Punkt jedes Pachtvertrags.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz sieht für Rotwild sogenannte Rotwildringe vor, in denen die Bejagung revierübergreifend abgestimmt wird; außerhalb dieser Gebiete ist Rotwild unerwünscht. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild eine körperliche Abschussvereinbarung. Wegen der hohen Schwarzwilddichte hat das Land die Bejagungsmöglichkeiten mehrfach erweitert, unter anderem bei Nachtzieltechnik und Fallenjagd.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Hunsrück achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.