Jagdpacht im Pfälzerwald
Die Zinsen liegen meist bei fünfzehn bis dreißig Euro je Hektar und damit unter dem Niveau der Nachbarländer. Der kritische Posten ist der Wildschaden im Weinbau: Schwarzwild in einem reifen Riesling-Wingert kann eine Jahrespacht in einer Nacht aufzehren. In den Waldrevieren des Pfälzerwalds und der Eifel spielt das dagegen kaum eine Rolle.
Auf der Karte ansehenAktuelle Angebote: Jagdpacht im Pfälzerwald
Jäger suchen im Pfälzerwald
Diese Jäger suchen aktuell eine Jagdmöglichkeit in der Region. Wenn Sie ein Revier zu vergeben haben, können Sie sie direkt ansprechen — alle Gesuche im Pfälzerwald ansehen.
Jagd im Pfälzerwald
Der Pfälzerwald ist das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands — Buntsandstein, Kiefern- und Buchenwald, tief eingeschnittene Täler und kaum Siedlung. Schwarzwild ist hier zu Hause und erreicht Dichten, die den Pfälzerwald bundesweit bekannt gemacht haben; Rehwild steht flächendeckend, Rotwild und Muffelwild kommen in Teilbereichen vor. Am Ostrand treffen Wald und Weinbau aufeinander, was die Wildschadensfrage zum bestimmenden Thema macht.
Prägende Wildarten im Pfälzerwald
Was kostet eine Jagdpacht im Pfälzerwald?
Große, günstige Waldreviere im Kern; am Weinbaurand deutlich teurer und mit erheblichem Wildschadensrisiko. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In den Wein- und Obstbaulagen an Rhein, Mosel und Nahe ist der Wildschadensersatz für Schwarzwildschäden der kritische Punkt jedes Pachtvertrags.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz sieht für Rotwild sogenannte Rotwildringe vor, in denen die Bejagung revierübergreifend abgestimmt wird; außerhalb dieser Gebiete ist Rotwild unerwünscht. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild eine körperliche Abschussvereinbarung. Wegen der hohen Schwarzwilddichte hat das Land die Bejagungsmöglichkeiten mehrfach erweitert, unter anderem bei Nachtzieltechnik und Fallenjagd.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Pfälzerwald achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.