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Jagdpacht in Baden-Württemberg

Die Pachtdauer liegt in Baden-Württemberg meist bei neun Jahren für Niederwild und zwölf für Hochwild. Der eigentliche Kostentreiber ist nicht der Pachtzins, sondern der Wildschaden: Im Weinbau am Kaiserstuhl und im Obstbau am Bodensee kann eine einzige Schwarzwildrotte den Jahreszins übersteigen. Lassen Sie sich die Schadensabrechnungen der letzten drei Jahre zeigen, bevor Sie bieten.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Baden-Württemberg

Für eine Jagdpacht liegt in Baden-Württemberg gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.

Jagd in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist ein Land der sehr unterschiedlichen Jagdreviere. Im Schwarzwald und im Odenwald stehen große, zusammenhängende Waldflächen mit Rot- und Schwarzwild, auf der Schwäbischen Alb wechseln Wacholderheiden, Buchenwald und Ackerflur, und im Kraichgau sowie am Oberrhein prägen strukturreiche Feldreviere mit hohen Rehwilddichten das Bild. Der Süden des Schwarzwalds beherbergt zudem eine kleine, geduldete Gamswildpopulation — bundesweit eine Besonderheit außerhalb der Alpen.

Prägende Wildarten in Baden-Württemberg

RehwildSchwarzwildRotwildDamwildGamswildFuchs

Was kostet eine Jagdpacht in Baden-Württemberg?

Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 20 und 45 Euro je Hektar und Jahr. Dazu kommen Jagdsteuer, Wildschadensersatz und der Unterhalt der Reviereinrichtungen — im Weinbau und im Obstbau kann der Wildschaden den Pachtzins übersteigen.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.

Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Baden-Württemberg achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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