Jagdpacht in der Eifel
Die Zinsen liegen meist bei fünfzehn bis dreißig Euro je Hektar und damit unter dem Niveau der Nachbarländer. Der kritische Posten ist der Wildschaden im Weinbau: Schwarzwild in einem reifen Riesling-Wingert kann eine Jahrespacht in einer Nacht aufzehren. In den Waldrevieren des Pfälzerwalds und der Eifel spielt das dagegen kaum eine Rolle.
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Jagd in der Eifel
Die Eifel erstreckt sich über Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und ist eines der großflächigsten Jagdgebiete Westdeutschlands. Vulkaneifel, Schnee-Eifel, Ahrgebirge und Rureifel bilden zusammenhängende Buchen- und Fichtenwälder, unterbrochen von Hochflächen mit Grünland und Maaren. Rotwild kommt in mehreren abgestimmten Gebieten vor, Muffelwild ist weit verbreitet, und Schwarzwild erreicht in den eichenreichen Lagen sehr hohe Dichten. Die dünne Besiedlung und der hohe Staatswaldanteil sorgen für Reviergrößen, die im Westen sonst selten sind.
Prägende Wildarten in der Eifel
Was kostet eine Jagdpacht in der Eifel?
Deutlich günstiger als Rheinland und Ruhrgebiet — für Reviersuchende aus Köln, Bonn und Aachen die naheliegendste Region mit Hochwild. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In den Wein- und Obstbaulagen an Rhein, Mosel und Nahe ist der Wildschadensersatz für Schwarzwildschäden der kritische Punkt jedes Pachtvertrags.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz sieht für Rotwild sogenannte Rotwildringe vor, in denen die Bejagung revierübergreifend abgestimmt wird; außerhalb dieser Gebiete ist Rotwild unerwünscht. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild eine körperliche Abschussvereinbarung. Wegen der hohen Schwarzwilddichte hat das Land die Bejagungsmöglichkeiten mehrfach erweitert, unter anderem bei Nachtzieltechnik und Fallenjagd.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in der Eifel achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.