Jagdpacht in Hessen
Der Pachtzins bewegt sich in Hessen stark nach Lage: Im Umland von Frankfurt zahlt man das Doppelte dessen, was in Nordhessen üblich ist. Rechnen Sie den Wildschaden mit — in der Wetterau und im Ried sorgen Mais und Raps für erhebliche Schwarzwildschäden, die der Pächter trägt. Die Pachtdauer beträgt meist neun bis zwölf Jahre.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Hessen
Für eine Jagdpacht liegt in Hessen gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.
Jagd in Hessen
Hessen gehört zu den waldreichsten Bundesländern und ist damit eines der attraktivsten Jagdländer der Mitte Deutschlands. Reinhardswald, Kellerwald, Vogelsberg, Spessart, Taunus und Odenwald bieten große zusammenhängende Waldreviere mit Rot-, Reh- und Schwarzwild; im Odenwald und im Taunus kommt Muffelwild dazu. Im Kontrast dazu stehen die intensiv genutzten Feldreviere der Wetterau und des Rhein-Main-Gebiets mit hohen Rehwild- und Schwarzwilddichten.
Prägende Wildarten in Hessen
Was kostet eine Jagdpacht in Hessen?
Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 45 Euro je Hektar und Jahr. Hessen erhebt in vielen Landkreisen Jagdsteuer; rechnen Sie zusätzlich mit Wildschadensersatz, der in den Ackerbaugebieten der Wetterau erheblich ausfallen kann.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Hessen achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.