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Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen

NRW hat die höchsten Pachtzinsen im Bundesdurchschnitt — Nähe zu Millionenstädten kostet. Dazu kommt in vielen Kreisen die Jagdsteuer. Der Wildschaden ist im Münsterland und in der Soester Börde erheblich, weil Mais großflächig angebaut wird. Wer rechnet, sollte Pachtzins, Steuer und Wildschaden zusammen betrachten; der Zins allein sagt hier besonders wenig.

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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung

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Jagd in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland und zugleich ein ernstzunehmendes Jagdland. Eifel, Sauerland, Arnsberger Wald und Egge bieten große Waldreviere mit Rot- und Schwarzwild, das Münsterland und der Niederrhein zählen zu den letzten deutschen Niederwildregionen mit nennenswertem Hasen- und Fasanenbesatz. Der Preis für diese Vielfalt ist eine sehr hohe Jägerdichte und entsprechender Wettbewerb um jede freie Fläche.

Prägende Wildarten in Nordrhein-Westfalen

RehwildSchwarzwildRotwildDamwildMuffelwildFeldhase

Was kostet eine Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen?

Der Pachtzins liegt üblicherweise zwischen 25 und 60 Euro je Hektar und Jahr. Dazu kommt in vielen Kreisen Jagdsteuer sowie ein hoher Wildschadensersatz in den intensiv bewirtschafteten Ackerbauregionen.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Nordrhein-Westfalen

Das Landesjagdgesetz NRW wurde 2015 grundlegend umgestaltet und 2018 in Teilen wieder zurückgenommen; der heutige Stand liegt näher am Bundesjagdgesetz als die Fassung dazwischen. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildbezirke — unter anderem Eifel, Arnsberger Wald, Egge und Rothaargebirge — beschränkt. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild bestehen vereinfachte Verfahren. Wegen der dichten Besiedlung sind Sicherheitsabstände und befriedete Bezirke ein zentrales Thema jeder Reviersuche.

Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Nordrhein-Westfalen achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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