Jagdrevier in Hessen pachten
Reviere werden in Hessen von Jagdgenossenschaften und von HessenForst vergeben, letzteres im offenen Verfahren. Das Land hat mit dem Reinhardswald, dem Kellerwald und dem Odenwald große zusammenhängende Waldgebiete mit Rotwild, dazu strukturreiche Feldreviere in der Wetterau. Die Rotwildgebietsregelung schränkt ein, wo Rotwild überhaupt vorkommen darf.
Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Hessen
Jagd in Hessen
Hessen gehört zu den waldreichsten Bundesländern und ist damit eines der attraktivsten Jagdländer der Mitte Deutschlands. Reinhardswald, Kellerwald, Vogelsberg, Spessart, Taunus und Odenwald bieten große zusammenhängende Waldreviere mit Rot-, Reh- und Schwarzwild; im Odenwald und im Taunus kommt Muffelwild dazu. Im Kontrast dazu stehen die intensiv genutzten Feldreviere der Wetterau und des Rhein-Main-Gebiets mit hohen Rehwild- und Schwarzwilddichten.
Prägende Wildarten in Hessen
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Hessen?
Für ein Revier werden in Hessen üblicherweise 20 bis 45 Euro je Hektar und Jahr fällig. Rotwildreviere im Reinhardswald, im Kellerwald und im Odenwald liegen darüber, reine Feldreviere in der Wetterau darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Hessen achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.