Jagdgelegenheit in Hessen
Die Drückjagden im Reinhardswald und im Kellerwald sind über Hessen hinaus bekannt und werden jedes Jahr mit Gastschützen besetzt. Einzelabschüsse auf Rehwild sind im ganzen Land verbreitet, Rotwild bleibt auf die Rotwildgebiete beschränkt. Im Taunus und im Spessart gibt es zudem regelmäßig Angebote für den Ansitz auf Schwarzwild an Kirrungen.
Aktuelle Angebote: Jagdgelegenheit in Hessen
Jagd in Hessen
Hessen gehört zu den waldreichsten Bundesländern und ist damit eines der attraktivsten Jagdländer der Mitte Deutschlands. Reinhardswald, Kellerwald, Vogelsberg, Spessart, Taunus und Odenwald bieten große zusammenhängende Waldreviere mit Rot-, Reh- und Schwarzwild; im Odenwald und im Taunus kommt Muffelwild dazu. Im Kontrast dazu stehen die intensiv genutzten Feldreviere der Wetterau und des Rhein-Main-Gebiets mit hohen Rehwild- und Schwarzwilddichten.
Prägende Wildarten in Hessen
Was kostet eine Jagdgelegenheit in Hessen?
Einzelabschüsse auf Rehwild werden in Hessen häufig für 180 bis 400 Euro angeboten, Muffel- und Damwild je nach Trophäe darüber. Für Rotwild in den ausgewiesenen Gebieten liegen die Preise deutlich höher; Drückjagdplätze kosten meist 150 bis 400 Euro.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdgelegenheit in Hessen achten sollten
Bei Einzelabschüssen wird meist nach Trophäengewicht oder Wildart abgerechnet. Fragen Sie vorab nach dem Preis für Fehlabschüsse, nach der Verwertung des Wildbrets und danach, ob eine Jagdhaftpflicht des Anbieters besteht.