Jagdrevier im Werra-Meißner-Kreis pachten
Reviere werden in Hessen von Jagdgenossenschaften und von HessenForst vergeben, letzteres im offenen Verfahren. Das Land hat mit dem Reinhardswald, dem Kellerwald und dem Odenwald große zusammenhängende Waldgebiete mit Rotwild, dazu strukturreiche Feldreviere in der Wetterau. Die Rotwildgebietsregelung schränkt ein, wo Rotwild überhaupt vorkommen darf.
Nichts Passendes im Werra-Meißner-Kreis?
Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber im Werra-Meißner-Kreis sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Hessen
Im Werra-Meißner-Kreis selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Hessen.
Jagd im Werra-Meißner-Kreis
Der Werra-Meißner-Kreis im Nordosten Hessens ist dünn besiedelt und stark bewaldet. Der Hohe Meißner, der Kaufunger Wald und der Ringgau bilden zusammenhängende Buchen- und Fichtenwälder mit stabilen Rotwildbeständen; das Werratal und die Randlagen sind Feldreviere mit gutem Rehwildbesatz. Die Lage an der ehemaligen innerdeutschen Grenze hat großflächige, wenig zerschnittene Waldgebiete erhalten, wie man sie in Südhessen kaum noch findet.
Prägende Wildarten im Werra-Meißner-Kreis
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Werra-Meißner-Kreis?
Einer der zugänglichsten Reviermärkte Hessens: geringe Jägerdichte, regelmäßig freie Reviere und Preise deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Für ein Revier werden in Hessen üblicherweise 20 bis 45 Euro je Hektar und Jahr fällig. Rotwildreviere im Reinhardswald, im Kellerwald und im Odenwald liegen darüber, reine Feldreviere in der Wetterau darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Werra-Meißner-Kreis achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.