Jagdrevier im Rheingau-Taunus-Kreis pachten
Reviere werden in Hessen von Jagdgenossenschaften und von HessenForst vergeben, letzteres im offenen Verfahren. Das Land hat mit dem Reinhardswald, dem Kellerwald und dem Odenwald große zusammenhängende Waldgebiete mit Rotwild, dazu strukturreiche Feldreviere in der Wetterau. Die Rotwildgebietsregelung schränkt ein, wo Rotwild überhaupt vorkommen darf.
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Jagd im Rheingau-Taunus-Kreis
Der Rheingau-Taunus-Kreis vereint zwei sehr unterschiedliche Jagdlandschaften. Im Süden die Steillagen des Rheingaus, wo Weinbau und sehr hohe Schwarzwilddichten aufeinandertreffen — Wildschadensverhütung im Weinberg bestimmt dort den Jagdalltag. Im Norden der Wispertaunus, ein ausgedehntes, dünn erschlossenes Waldgebiet mit Rot-, Dam- und Rehwild und einem der ruhigsten Reviergefüge Südhessens. Dazwischen liegen die Hochflächen um Bad Schwalbach mit Wald-Feld-Wechsel.
Prägende Wildarten im Rheingau-Taunus-Kreis
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Rheingau-Taunus-Kreis?
Begehungsscheine sind wegen der Nähe zu Wiesbaden und Frankfurt gefragt und liegen am oberen Ende der hessischen Spanne; im Wispertaunus ist mehr möglich als am Rhein. Für ein Revier werden in Hessen üblicherweise 20 bis 45 Euro je Hektar und Jahr fällig. Rotwildreviere im Reinhardswald, im Kellerwald und im Odenwald liegen darüber, reine Feldreviere in der Wetterau darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Rheingau-Taunus-Kreis achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.