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Jagdpacht in Mecklenburg-Vorpommern

Mit acht bis achtzehn Euro je Hektar liegt der Pachtzins am unteren Ende. Der Aufwand steckt anderswo: Ein Revier von tausend Hektar will erschlossen, mit Ansitzeinrichtungen versehen und regelmäßig bejagt sein. Für Pächter aus dem Westen ist die Entfernung der entscheidende Faktor — planen Sie eine Unterkunft im Revier ein, sonst wird die Pacht zur Last.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Für eine Jagdpacht liegt in Mecklenburg-Vorpommern gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.

Jagd in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist das Land der großen Reviere und der starken Trophäen. Die Wälder um die Müritz, die Ueckermünder Heide, die Rostocker Heide und die Halbinseln Fischland-Darß-Zingst und Rügen beherbergen bundesweit bekannte Rot- und Damwildbestände. Dazwischen liegen weite Ackerflächen mit hohem Schwarzwildaufkommen und Küstenniederungen, in denen im Herbst zehntausende nordische Gänse rasten.

Prägende Wildarten in Mecklenburg-Vorpommern

RotwildDamwildSchwarzwildRehwildWildgänse

Was kostet eine Jagdpacht in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 8 und 20 Euro je Hektar und Jahr. Kalkulieren Sie Wildschadensersatz auf den großen Rapsschlägen ein — Schwarzwildschäden im Mais und Raps sind hier der wichtigste Kostenfaktor.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesjagdgesetz M-V erlaubt Rotwild im ganzen Land, ohne die im Süden üblichen Rotwildbezirke. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, für Rehwild bestehen erleichterte Regelungen. Bei der Bejagung von Wasserwild und in den Nationalparks Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft gelten zusätzliche naturschutzrechtliche Einschränkungen, die vor der Pacht geprüft werden sollten.

Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Mecklenburg-Vorpommern achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

Weitere Jagdmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Jagdpacht nach Landkreis

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