Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern pachten
Das Land bietet die größten Reviere Deutschlands zu den niedrigsten Zinsen. Aus der Geschichte der Güter sind viele große Eigenjagdbezirke erhalten, die als Ganzes verpachtet werden. Rot-, Dam- und Schwarzwild stehen stark, das Müritzgebiet und die Rostocker Heide haben überregionalen Ruf. Wolf und Seeadler gehören inzwischen selbstverständlich zum Revierbild.
Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern
Jagd in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist das Land der großen Reviere und der starken Trophäen. Die Wälder um die Müritz, die Ueckermünder Heide, die Rostocker Heide und die Halbinseln Fischland-Darß-Zingst und Rügen beherbergen bundesweit bekannte Rot- und Damwildbestände. Dazwischen liegen weite Ackerflächen mit hohem Schwarzwildaufkommen und Küstenniederungen, in denen im Herbst zehntausende nordische Gänse rasten.
Prägende Wildarten in Mecklenburg-Vorpommern
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern?
Reviere sind groß und im Verhältnis günstig: 8 bis 20 Euro je Hektar und Jahr sind marktüblich. Rotwildreviere in der Müritzregion und in der Ueckermünder Heide liegen darüber.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesjagdgesetz M-V erlaubt Rotwild im ganzen Land, ohne die im Süden üblichen Rotwildbezirke. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, für Rehwild bestehen erleichterte Regelungen. Bei der Bejagung von Wasserwild und in den Nationalparks Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft gelten zusätzliche naturschutzrechtliche Einschränkungen, die vor der Pacht geprüft werden sollten.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Mecklenburg-Vorpommern achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.