Jagdpacht in Schleswig-Holstein
Der Pachtzins bewegt sich zwischen fünfzehn und dreißig Euro je Hektar, im Hamburger Umland deutlich darüber. Der besondere Kostenpunkt liegt an der Westküste: Nordische Gänse äsen dort zu Zehntausenden auf dem Grünland, und der Fraßschaden ist ein Dauerthema zwischen Landwirten, Jägern und Naturschutz. Prüfen Sie die Regelung im Vertrag.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Schleswig-Holstein ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Jagd in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist das Damwildland Deutschlands: In der Holsteinischen Schweiz, im Herzogtum Lauenburg und auf der Geest stehen Bestände, die es in dieser Dichte kaum anderswo gibt. Dazu kommen strukturreiche Knicklandschaften mit hohen Rehwilddichten, Marschreviere an Nord- und Ostsee mit starkem Gänseaufkommen und ein deutlich zunehmender Schwarzwildbestand. Die typischen Knicks prägen Ansitzeinrichtungen und Drückjagdführung im ganzen Land.
Prägende Wildarten in Schleswig-Holstein
Was kostet eine Jagdpacht in Schleswig-Holstein?
Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 45 Euro je Hektar und Jahr. In den Marschen ist der Gänsefraßschaden auf Grünland ein eigenes Thema, in den Geestregionen der Maisschaden durch Schwarzwild.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Schleswig-Holstein
Das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein setzt einen Schwerpunkt auf die Bejagung von Damwild und Schwarzwild. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, bei Rehwild in vereinfachter Form. Rotwild ist auf wenige Gebiete beschränkt. In den Vogelschutz- und Naturschutzgebieten der Küstenregionen gelten zusätzliche Beschränkungen für die Wasserwildjagd, die vor einer Pacht geprüft werden sollten.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein (LJagdG SH) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Schleswig-Holstein achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.