Jagdpacht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Mit acht bis achtzehn Euro je Hektar liegt der Pachtzins am unteren Ende. Der Aufwand steckt anderswo: Ein Revier von tausend Hektar will erschlossen, mit Ansitzeinrichtungen versehen und regelmäßig bejagt sein. Für Pächter aus dem Westen ist die Entfernung der entscheidende Faktor — planen Sie eine Unterkunft im Revier ein, sonst wird die Pacht zur Last.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Für eine Jagdpacht liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.
Jagd im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist der zweitgrößte Deutschlands und trägt einige der bekanntesten Rotwildbestände des Landes. Rund um die Müritz wechseln ausgedehnte Kiefern- und Buchenwälder mit Seen, Mooren und großen Ackerschlägen. Die Trophäenqualität bei Rot- und Damwild ist der Grund, warum die Region seit Jahrzehnten Jagdgäste aus dem Westen und aus dem Ausland anzieht. Schwarzwild ist in den Rapsschlägen entsprechend stark vertreten.
Prägende Wildarten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Was kostet eine Jagdpacht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?
Große Reviere zu moderaten Hektarsätzen; Reviere mit starkem Rotwild sind gesucht und liegen am oberen Ende der Landesspanne. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 8 und 20 Euro je Hektar und Jahr. Kalkulieren Sie Wildschadensersatz auf den großen Rapsschlägen ein — Schwarzwildschäden im Mais und Raps sind hier der wichtigste Kostenfaktor.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesjagdgesetz M-V erlaubt Rotwild im ganzen Land, ohne die im Süden üblichen Rotwildbezirke. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, für Rehwild bestehen erleichterte Regelungen. Bei der Bejagung von Wasserwild und in den Nationalparks Müritz, Jasmund und Vorpommersche Boddenlandschaft gelten zusätzliche naturschutzrechtliche Einschränkungen, die vor der Pacht geprüft werden sollten.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.