Jagdpacht im Aargau
Der Pachtzins liegt bei zehn bis fünfundzwanzig Franken je Hektar und wird von der Gesellschaft aufgeteilt. Der Wildschaden im Ackerbau geht ebenfalls zulasten der Pächter, und der Aargau ist einer der schwarzwildreichsten Kantone — das ist bei der Kalkulation der wichtigere Posten als der Zins selbst.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten im Aargau
Für eine Jagdpacht liegt im Aargau gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.
Jagd im Aargau
Der Aargau liegt zwischen Jura, Reuss und Rhein und ist der waldreichste unter den dicht besiedelten Schweizer Kantonen. Die Jurahöhen im Norden, das Reusstal und die Auen entlang von Aare und Rhein bilden ein Mosaik aus Wald, Ackerland und Feuchtgebieten. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild hat aus dem angrenzenden Deutschland stark zugenommen und ist heute das prägende Thema der Aargauer Jagd. Rotwild wandert vereinzelt aus dem Schwarzwald und dem Jura ein.
Prägende Wildarten im Aargau
Was kostet eine Jagdpacht im Aargau?
Der Pachtzins liegt häufig bei 10 bis 25 Franken je Hektar und Jahr und wird von der Gesellschaft gemeinsam getragen. Der Wildschaden im Ackerbau geht ebenfalls zulasten der Pächter — der Aargau ist einer der schwarzwildreichsten Kantone.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Aargau
Der Aargau ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere an Jagdgesellschaften, üblicherweise für acht Jahre. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen bedürfen der Anerkennung. Für Schalenwild bestehen kantonale Abschussvorgaben, und für Schwarzwild gelten wegen der Schäden im Ackerbau erweiterte Bejagungsmöglichkeiten.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Aargau in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Aargau achten sollten
Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

