Jagdpacht in Luzern
Acht bis fünfundzwanzig Franken je Hektar, getragen von der Gesellschaft. In den voralpinen Revieren kommen Fütterung und der Aufwand für Wildruhezonen hinzu, im Norden der Wildschaden im Ackerbau. Reviere werden zum kantonalen Stichtag alle acht Jahre neu vergeben; dazwischen werden nur einzelne Plätze frei.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Luzern ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Aargau.
Jagd in Luzern
Luzern reicht vom flachen Seetal und Wiggertal bis in die Voralpen des Entlebuchs und ans Pilatusmassiv — unter den Schweizer Revierkantonen der mit der größten Höhenspanne. Im Norden prägen Ackerbau und kleinere Waldinseln strukturreiche Rehwildreviere mit zunehmendem Schwarzwild; im Süden liegen mit dem Entlebuch, dem Napfgebiet und der Region Pilatus echte voralpine Reviere mit Rotwild, Gamswild und Auerwild. Die UNESCO-Biosphäre Entlebuch bringt zusätzliche Auflagen zu Wildruhezonen mit sich.
Prägende Wildarten in Luzern
Was kostet eine Jagdpacht in Luzern?
Der Pachtzins liegt häufig bei 8 bis 25 Franken je Hektar und Jahr und wird von der Gesellschaft getragen. Hinzu kommen Wildschaden und in den voralpinen Revieren der Aufwand für Wildruhezonen und Fütterung.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Luzern
Luzern ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere an Jagdgesellschaften für jeweils acht Jahre. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis nach bestandener Jagdprüfung; ausländische Prüfungen müssen anerkannt werden. Für Schalenwild gelten kantonale Abschussvorgaben, und in der Biosphäre Entlebuch kommen Wildruhezonen mit zeitlichen und räumlichen Einschränkungen hinzu.
Maßgeblich ist das Kantonales Jagdgesetz Luzern in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Luzern achten sollten
Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

