Jagdpacht in Zürich
Der Pachtzins von zehn bis dreißig Franken je Hektar wird von der Jagdgesellschaft gemeinsam getragen, ebenso der Wildschaden — im ackerbaulich geprägten Zürcher Weinland und Unterland ein ernster Posten. Reviere wechseln zum kantonalen Stichtag alle acht Jahre; dazwischen werden nur Plätze frei, wenn eine Gesellschaft Mitglieder verliert.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Zürich ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Aargau.
Jagd in Zürich
Der Kanton Zürich ist einer der zehn Schweizer Revierjagdkantone und damit einer der wenigen, in denen sich Reviere überhaupt pachten lassen. Trotz der Agglomeration ist der Kanton wildreich: Rehwild steht in den Waldungen des Zürcher Oberlands, im Weinland und entlang der Lägern dicht, und Schwarzwild hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten aus dem Norden stark zugenommen. Der Wald deckt etwa ein Drittel der Kantonsfläche und liegt meist in kleineren, zerschnittenen Einheiten zwischen Siedlung und Landwirtschaft.
Prägende Wildarten in Zürich
Was kostet eine Jagdpacht in Zürich?
Der Pachtzins liegt häufig bei 10 bis 30 Franken je Hektar und Jahr und wird von der Jagdgesellschaft aufgeteilt. Dazu kommt der Wildschaden, für den die Gesellschaft aufkommt — im ackerbaulich geprägten Zürcher Weinland und Unterland ein ernster Posten.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Zürich
Die Schweiz kennt zwei Systeme: Revierjagd und Patentjagd. Zürich gehört zu den Revierkantonen — das Jagdrecht liegt beim Kanton, der die Reviere über die Gemeinden an Jagdgesellschaften verpachtet, üblicherweise für acht Jahre. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis nach bestandener Jagdprüfung; ausländische Prüfungen müssen gesondert anerkannt werden. Anders als in Deutschland gibt es keine Grundeigentümerjagd: Wer Land besitzt, hat dadurch kein Jagdrecht.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Zürich in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Zürich achten sollten
Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

