Begehungsschein im Aargau
Statt eines Begehungsscheins gibt es im Aargau die Mitgliedschaft oder Gastmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft. Für Jäger aus Süddeutschland ist der Kanton wegen der Grenznähe und der starken Schwarzwildbestände besonders interessant — die formale Hürde bleibt aber der Schweizer Jagdfähigkeitsausweis, den ein deutscher Jagdschein nicht ersetzt.
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Mischwald Eigenjagd im Tuttlinger Alb
TUTTLINGEN, BADEN-WÜRTTEMBERG
2.400 €
Pro Jahr
Rehwild und Fuchs, günstig in Biberbach
BIBERACH, BADEN-WÜRTTEMBERG
300 €
Pro Jahr
Begehungsschein Waldrevier Alb-Donau, Schwerpunkt Schwarzwild
ALB-DONAU-KREIS, BADEN-WÜRTTEMBERG
610 €
Pro Jahr

Pirschbezirk im Hochschwarzwald – nur Rehwild
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS, BADEN-WÜRTTEMBERG
900 €
Pro Jahr

Begehungsschein Feld- und Waldrand, Rehwild
HOHENLOHEKREIS, BADEN-WÜRTTEMBERG
480 €
Pro Jahr
Jäger suchen im Aargau
Diese Jäger suchen aktuell eine Jagdmöglichkeit in der Region. Wenn Sie ein Revier zu vergeben haben, können Sie sie direkt ansprechen — alle Gesuche im Aargau ansehen.
Jagd im Aargau
Der Aargau liegt zwischen Jura, Reuss und Rhein und ist der waldreichste unter den dicht besiedelten Schweizer Kantonen. Die Jurahöhen im Norden, das Reusstal und die Auen entlang von Aare und Rhein bilden ein Mosaik aus Wald, Ackerland und Feuchtgebieten. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild hat aus dem angrenzenden Deutschland stark zugenommen und ist heute das prägende Thema der Aargauer Jagd. Rotwild wandert vereinzelt aus dem Schwarzwald und dem Jura ein.
Prägende Wildarten im Aargau
Was kostet ein Begehungsschein im Aargau?
Statt eines Begehungsscheins gibt es im Aargau die Mitgliedschaft oder Gastmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft; der Jahresbeitrag liegt häufig zwischen 1.200 und 3.500 Franken. Tagesgastkarten für Treibjagden kosten meist 100 bis 350 Franken.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht im Aargau
Der Aargau ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere an Jagdgesellschaften, üblicherweise für acht Jahre. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen bedürfen der Anerkennung. Für Schalenwild bestehen kantonale Abschussvorgaben, und für Schwarzwild gelten wegen der Schäden im Ackerbau erweiterte Bejagungsmöglichkeiten.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Aargau in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einem Begehungsschein im Aargau achten sollten
Voraussetzung ist der Schweizer Jagdfähigkeitsausweis — eine deutsche oder österreichische Jägerprüfung wird nicht automatisch anerkannt, sondern muss vom Kanton geprüft werden. Klären Sie außerdem, welche Wildarten freigegeben sind, wie das Wildbret verteilt wird und welche Pflichten die Mitgliedschaft in der Gesellschaft mit sich bringt.