Begehungsschein im Aargau
Statt eines Begehungsscheins gibt es im Aargau die Mitgliedschaft oder Gastmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft. Für Jäger aus Süddeutschland ist der Kanton wegen der Grenznähe und der starken Schwarzwildbestände besonders interessant — die formale Hürde bleibt aber der Schweizer Jagdfähigkeitsausweis, den ein deutscher Jagdschein nicht ersetzt.
Aktuelle Angebote: Begehungsschein im Aargau
Jagd im Aargau
Der Aargau liegt zwischen Jura, Reuss und Rhein und ist der waldreichste unter den dicht besiedelten Schweizer Kantonen. Die Jurahöhen im Norden, das Reusstal und die Auen entlang von Aare und Rhein bilden ein Mosaik aus Wald, Ackerland und Feuchtgebieten. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild hat aus dem angrenzenden Deutschland stark zugenommen und ist heute das prägende Thema der Aargauer Jagd. Rotwild wandert vereinzelt aus dem Schwarzwald und dem Jura ein.
Prägende Wildarten im Aargau
Was kostet ein Begehungsschein im Aargau?
Statt eines Begehungsscheins gibt es im Aargau die Mitgliedschaft oder Gastmitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft; der Jahresbeitrag liegt häufig zwischen 1.200 und 3.500 Franken. Tagesgastkarten für Treibjagden kosten meist 100 bis 350 Franken.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Aargau
Der Aargau ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere an Jagdgesellschaften, üblicherweise für acht Jahre. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen bedürfen der Anerkennung. Für Schalenwild bestehen kantonale Abschussvorgaben, und für Schwarzwild gelten wegen der Schäden im Ackerbau erweiterte Bejagungsmöglichkeiten.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Aargau in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einem Begehungsschein im Aargau achten sollten
Voraussetzung ist der Schweizer Jagdfähigkeitsausweis — eine deutsche oder österreichische Jägerprüfung wird nicht automatisch anerkannt, sondern muss vom Kanton geprüft werden. Klären Sie außerdem, welche Wildarten freigegeben sind, wie das Wildbret verteilt wird und welche Pflichten die Mitgliedschaft in der Gesellschaft mit sich bringt.
