Jagdgelegenheit im Aargau
Der Aargau ist für Schwarzwild bekannt; Gastkarten für die herbstlichen Bewegungsjagden sind die häufigste Gelegenheit, hier zu jagen. Rehwild steht flächendeckend. Rotwild wandert vereinzelt aus dem Schwarzwald und dem Jura ein, ist aber noch kein verlässliches Jagdziel.
Auf der Karte ansehenAktuelle Angebote: Jagdgelegenheit im Aargau
Mischwald Eigenjagd im Tuttlinger Alb
TUTTLINGEN, BADEN-WÜRTTEMBERG
2.400 €
Pro Jahr
Rehwild und Fuchs, günstig in Biberbach
BIBERACH, BADEN-WÜRTTEMBERG
300 €
Pro Jahr
Begehungsschein Waldrevier Alb-Donau, Schwerpunkt Schwarzwild
ALB-DONAU-KREIS, BADEN-WÜRTTEMBERG
610 €
Pro Jahr

Drückjagd-Teilnahme Hohenloher Ebene (Gesellschaftsjagd)
SCHWÄBISCH HALL, BADEN-WÜRTTEMBERG
120 €
Einmalig

Pirschbezirk im Hochschwarzwald – nur Rehwild
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS, BADEN-WÜRTTEMBERG
900 €
Pro Jahr

Niederwildrevier mit Feldflur in Oberschwaben
RAVENSBURG, BADEN-WÜRTTEMBERG
5.800 €
Pro Jahr
Jäger suchen im Aargau
Diese Jäger suchen aktuell eine Jagdmöglichkeit in der Region. Wenn Sie ein Revier zu vergeben haben, können Sie sie direkt ansprechen — alle Gesuche im Aargau ansehen.
Jagd im Aargau
Der Aargau liegt zwischen Jura, Reuss und Rhein und ist der waldreichste unter den dicht besiedelten Schweizer Kantonen. Die Jurahöhen im Norden, das Reusstal und die Auen entlang von Aare und Rhein bilden ein Mosaik aus Wald, Ackerland und Feuchtgebieten. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild hat aus dem angrenzenden Deutschland stark zugenommen und ist heute das prägende Thema der Aargauer Jagd. Rotwild wandert vereinzelt aus dem Schwarzwald und dem Jura ein.
Prägende Wildarten im Aargau
Was kostet eine Jagdgelegenheit im Aargau?
Der Aargau ist für Schwarzwild bekannt; Gastkarten für herbstliche Bewegungsjagden sind die häufigste Gelegenheit, hier zu jagen. Verkaufte Einzelabschüsse sind selten und eher die Ausnahme.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht im Aargau
Der Aargau ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere an Jagdgesellschaften, üblicherweise für acht Jahre. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen bedürfen der Anerkennung. Für Schalenwild bestehen kantonale Abschussvorgaben, und für Schwarzwild gelten wegen der Schäden im Ackerbau erweiterte Bejagungsmöglichkeiten.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Aargau in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdgelegenheit im Aargau achten sollten
Auch für einen einzelnen Jagdtag brauchen Sie in der Regel den kantonalen Jagdfähigkeitsausweis oder eine anerkannte ausländische Prüfung — klären Sie das früh, das Verfahren dauert länger als die Terminabsprache. Fragen Sie außerdem nach der Wildbretverwertung und nach dem Versicherungsschutz.