Jagdpacht in Basel-Landschaft
Acht bis fünfundzwanzig Franken je Hektar, von der Gesellschaft getragen. Wildschaden im Obst- und Ackerbau der Talsohlen ist der Hauptnebenposten. Bei Schwarzwild besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarn in Deutschland und Frankreich, weil die Rotten die Grenze nicht beachten.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Basel-Landschaft ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Aargau.
Jagd in Basel-Landschaft
Basel-Landschaft liegt in den Falten des Tafel- und Faltenjuras südlich von Basel und ist mit über vierzig Prozent Waldanteil einer der waldreichsten Schweizer Kantone. Zwischen den bewaldeten Höhenzügen liegen die schmalen Talsohlen von Ergolz, Birs und Frenke mit Siedlung, Obstbau und Ackerland. Rehwild steht flächendeckend, Schwarzwild ist aus dem Elsass und dem Markgräflerland eingewandert und heute fest etabliert. Auf den Jurakämmen kommt Gamswild vor — dieselbe Population wie im Solothurner Jura.
Prägende Wildarten in Basel-Landschaft
Was kostet eine Jagdpacht in Basel-Landschaft?
Der Pachtzins liegt häufig bei 8 bis 25 Franken je Hektar und Jahr, getragen von der Gesellschaft. Wildschaden im Obst- und Ackerbau der Talsohlen ist der Hauptnebenposten.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Basel-Landschaft
Basel-Landschaft ist Revierjagdkanton: Reviere werden für acht Jahre an Jagdgesellschaften verpachtet, Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis. Für Schalenwild gelten kantonale Abschussvorgaben. Die Gamswildbewirtschaftung im Jura wird kantonsübergreifend abgestimmt, und bei Schwarzwild besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarn in Deutschland und Frankreich.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Basel-Landschaft in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Basel-Landschaft achten sollten
Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

