Jagdpacht in Zug
Zehn bis dreißig Franken je Hektar, getragen von der Gesellschaft. Der Wildschaden im Grünland und in den Obstanlagen ist der wesentliche Nebenkostenposten. Wegen der dichten Besiedlung bestehen umfangreiche Beschränkungen zur Schusssicherheit und ausgedehnte Schutzflächen, die die nutzbare Reviergröße spürbar mindern.
Nichts Passendes in Zug?
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Zug ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Aargau.
Jagd in Zug
Zug ist einer der kleinsten Kantone der Schweiz und zugleich ein Revierkanton. Zwischen Zugersee und Ägerisee steigt das Land vom Mittelland an den Rossberg und die Zugerberg-Höhen an. Rehwild ist die prägende Schalenwildart, Schwarzwild hat in den vergangenen Jahren zugenommen, und am Rossberg sowie im Übergang zum Schwyzer Gebiet kommt vereinzelt Gamswild vor. Die Seeufer bringen Wasserwild, allerdings mit erheblichen Schutzgebietsauflagen. Die starke Zersiedelung schränkt die bejagbare Fläche zusätzlich ein.
Prägende Wildarten in Zug
Was kostet eine Jagdpacht in Zug?
Der Pachtzins liegt häufig bei 10 bis 30 Franken je Hektar und Jahr, getragen von der Gesellschaft. Der Wildschaden im Grünland und in den Obstanlagen ist der wesentliche Nebenkostenposten.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Zug
Zug ist Revierjagdkanton: Die wenigen Reviere werden für acht Jahre an Jagdgesellschaften verpachtet, Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen müssen anerkannt werden. Für Schalenwild gelten kantonale Abschussvorgaben. Wegen der dichten Besiedlung bestehen umfangreiche Beschränkungen zur Schusssicherheit und ausgedehnte jagdbannbezirksähnliche Schutzflächen.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Zug in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Zug achten sollten
Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

