Jagdrevier im Hunsrück pachten
Der Pfälzerwald ist das größte zusammenhängende Waldgebiet Deutschlands und bietet Reviere, wie es sie sonst kaum gibt: groß, ruhig, mit Rot- und starkem Schwarzwild. In der Eifel und im Hunsrück ist die Lage ähnlich entspannt. Anders sieht es an der Weinstraße und im Rheintal aus, wo kleine Reviere mit hohem Wildschadensrisiko im Weinbau liegen.
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Jagd im Hunsrück
Der Hunsrück zwischen Mosel, Nahe und Saar ist ein ruhiges, waldreiches Mittelgebirge mit Buchen- und Eichenwäldern auf den Höhen und Wiesentälern dazwischen. Schwarzwild ist die prägende Wildart und erreicht in Mastjahren sehr hohe Dichten; Muffelwild ist im Soonwald und im Idarwald weit verbreitet, Rotwild kommt in abgestimmten Ringen vor. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald hat das Wildmanagement in seinem Umfeld verändert.
Prägende Wildarten im Hunsrück
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Hunsrück?
Preislich moderat, mit größeren Revieren als in der Vorderpfalz — für Reviersuchende aus Rhein-Main und dem Saarland gut erreichbar. Reviere werden üblicherweise für 15 bis 40 Euro je Hektar und Jahr vergeben. Schwarzwildreiche Reviere im Pfälzerwald und Rotwildreviere in Eifel und Hunsrück liegen im oberen Bereich.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz sieht für Rotwild sogenannte Rotwildringe vor, in denen die Bejagung revierübergreifend abgestimmt wird; außerhalb dieser Gebiete ist Rotwild unerwünscht. Für Schalenwild gilt Abschussplanpflicht, für Rehwild eine körperliche Abschussvereinbarung. Wegen der hohen Schwarzwilddichte hat das Land die Bejagungsmöglichkeiten mehrfach erweitert, unter anderem bei Nachtzieltechnik und Fallenjagd.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Hunsrück achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.