Jagdrevier in Wiesbaden pachten
Reviere werden in Hessen von Jagdgenossenschaften und von HessenForst vergeben, letzteres im offenen Verfahren. Das Land hat mit dem Reinhardswald, dem Kellerwald und dem Odenwald große zusammenhängende Waldgebiete mit Rotwild, dazu strukturreiche Feldreviere in der Wetterau. Die Rotwildgebietsregelung schränkt ein, wo Rotwild überhaupt vorkommen darf.
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Jagd in Wiesbaden
Wiesbaden liegt am Südhang des Taunus, unmittelbar über dem Rheingau. Der Stadtwald reicht bis in die Höhenlagen des Hohen Taunus mit Buchen- und Eichenwald, Rehwild und starkem Schwarzwildbestand. Nach Westen schließen die Weinberglagen des Rheingaus an, in denen Schwarzwildschäden ein Dauerthema sind; jenseits des Rheins beginnen Rheinhessen und der Rheingau-Taunus-Kreis mit Feldrevieren.
Prägende Wildarten in Wiesbaden
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Wiesbaden?
Der Rheingau-Taunus-Raum ist stark nachgefragt; im hinteren Taunus und im Westerwald ist das Angebot größer und günstiger. Für ein Revier werden in Hessen üblicherweise 20 bis 45 Euro je Hektar und Jahr fällig. Rotwildreviere im Reinhardswald, im Kellerwald und im Odenwald liegen darüber, reine Feldreviere in der Wetterau darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Wiesbaden achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.