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Jagdrevier in Saarland pachten

Bei rund 2.500 Quadratkilometern Landesfläche ist das Angebot naturgemäß begrenzt. Die größten Waldgebiete liegen im Hochwald und im Warndt, dort auch das meiste Schwarzwild. Reviere wechseln selten und werden meist im Bestand weitergegeben. Wer nicht warten will, sollte den Blick über die Grenze nach Rheinland-Pfalz oder ins französische Lothringen richten.

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Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Saarland

Jagd in Saarland

Das Saarland ist klein, aber überdurchschnittlich bewaldet und hat mit dem Warndt, dem Saar-Hunsrück und dem Bliesgau ausgesprochen jagdlich interessante Landschaften. Schwarzwild ist die prägende Wildart und erreicht in den Buchen- und Eichenwäldern hohe Dichten; dazu kommen Rehwild in allen Lagen, eine bekannte Muffelwildpopulation im Warndt und einzelne Rotwildvorkommen im Norden. Die Nähe zu Frankreich prägt Wildbewegungen und Jagdkultur gleichermaßen.

Prägende Wildarten in Saarland

SchwarzwildRehwildMuffelwildRotwildFuchs

Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Saarland?

Für ein Revier werden üblicherweise 15 bis 35 Euro je Hektar und Jahr aufgerufen. Das Angebot ist klein, weil das Land insgesamt wenig Fläche hat.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Saarland

Das Saarländische Jagdgesetz folgt weitgehend dem Bundesjagdgesetz. Bei der Schwarzwildbejagung hat das Land die Rahmenbedingungen mehrfach gelockert, unter anderem bei der Nachtjagd und beim Einsatz von Nachtzieltechnik, um Wildschäden und Tierseuchenrisiken zu begrenzen. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht; Rehwildabschüsse werden zwischen Revierinhaber und Behörde vereinbart.

Maßgeblich ist das Saarländisches Jagdgesetz (SJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Saarland achten sollten

Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.

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