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Jagdpacht in Regensburg

Prägend für die Pacht in Bayern ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Das forstliche Gutachten zur Waldverjüngung erscheint alle drei Jahre und bestimmt die Abschusshöhe beim Rehwild maßgeblich. Fällt es schlecht aus, steigt Ihr Abschuss, ob Sie wollen oder nicht. Dazu kommt die Jagdsteuer der Landkreise, die es in dieser Form nicht überall gibt.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Regensburg

Für eine Jagdpacht liegt in Regensburg gerade kein eigenes Inserat vor. Hier sind alle aktuellen Jagdmöglichkeiten der Region.

Jagd in Regensburg

Regensburg liegt an der Donau am Übergang zwischen Bayerischem Wald, Oberpfälzer Jura und Gäuboden. Nördlich der Stadt beginnt der Falkensteiner Vorwald mit Waldrevieren, östlich der Bayerische Wald mit Rot- und Schwarzwild, südlich der Gäuboden — eine der fruchtbarsten Ackerlandschaften Bayerns mit hohen Rehwilddichten und einem der letzten guten Feldhasenbesätze Süddeutschlands.

Prägende Wildarten in Regensburg

RehwildSchwarzwildRotwildFeldhase

Was kostet eine Jagdpacht in Regensburg?

Die Oberpfalz und der Bayerische Wald zählen zu den günstigsten Reviermärkten Bayerns; im direkten Donaunahbereich ist die Nachfrage höher. Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 50 Euro je Hektar und Jahr. In Bayern kommt die Jagdsteuer der Landkreise hinzu, ebenso der Wildschadensersatz — im Mais- und Grünlandgürtel ein erheblicher Posten.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Bayern

In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.

Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Regensburg achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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