Jagdrevier in Regensburg pachten
Ein Eigenjagdbezirk setzt in Bayern 81,755 Hektar voraus, mehr als die 75 des Bundes. Wer ein Revier sucht, konkurriert in Oberbayern und Schwaben mit Bewerbern aus dem Speckgürtel; in Oberfranken und der Oberpfalz ist die Lage entspannt. Die Staatsforsten vergeben Reviere im offenen Verfahren und sind damit für Auswärtige der realistischste Zugang.
Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Regensburg
Jagd in Regensburg
Regensburg liegt an der Donau am Übergang zwischen Bayerischem Wald, Oberpfälzer Jura und Gäuboden. Nördlich der Stadt beginnt der Falkensteiner Vorwald mit Waldrevieren, östlich der Bayerische Wald mit Rot- und Schwarzwild, südlich der Gäuboden — eine der fruchtbarsten Ackerlandschaften Bayerns mit hohen Rehwilddichten und einem der letzten guten Feldhasenbesätze Süddeutschlands.
Prägende Wildarten in Regensburg
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Regensburg?
Die Oberpfalz und der Bayerische Wald zählen zu den günstigsten Reviermärkten Bayerns; im direkten Donaunahbereich ist die Nachfrage höher. Reviere werden in Bayern typischerweise für 20 bis 50 Euro je Hektar und Jahr vergeben. Alpine Reviere mit Gams- und Rotwild und Reviere im Speckgürtel der großen Städte liegen deutlich darüber.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Bayern
In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.
Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Regensburg achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.
