Jagdpacht in Nürnberg
Prägend für die Pacht in Bayern ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Das forstliche Gutachten zur Waldverjüngung erscheint alle drei Jahre und bestimmt die Abschusshöhe beim Rehwild maßgeblich. Fällt es schlecht aus, steigt Ihr Abschuss, ob Sie wollen oder nicht. Dazu kommt die Jagdsteuer der Landkreise, die es in dieser Form nicht überall gibt.
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Jagd in Nürnberg
Der Nürnberger Reichswald umschließt die Stadt fast vollständig — ein ausgedehnter Kiefernforst mit Reh- und Schwarzwild, der als kommunaler und staatlicher Wald regulär bejagt wird. Nach Norden schließt die Fränkische Schweiz mit Karstlandschaft und Buchenwald an, nach Westen das Steigerwaldvorland, nach Süden der Altmühlraum mit Wacholderheiden und Feldrevieren. Rotwild kommt vor allem im Veldensteiner Forst vor.
Prägende Wildarten in Nürnberg
Was kostet eine Jagdpacht in Nürnberg?
Nordbayern ist deutlich günstiger als Oberbayern; im Nürnberger Umland ist der Wettbewerb dennoch spürbar. Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 50 Euro je Hektar und Jahr. In Bayern kommt die Jagdsteuer der Landkreise hinzu, ebenso der Wildschadensersatz — im Mais- und Grünlandgürtel ein erheblicher Posten.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Bayern
In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.
Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Nürnberg achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.
