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Jagdpacht in Augsburg

Prägend für die Pacht in Bayern ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Das forstliche Gutachten zur Waldverjüngung erscheint alle drei Jahre und bestimmt die Abschusshöhe beim Rehwild maßgeblich. Fällt es schlecht aus, steigt Ihr Abschuss, ob Sie wollen oder nicht. Dazu kommt die Jagdsteuer der Landkreise, die es in dieser Form nicht überall gibt.

Aktuelle Angebote: Jagdpacht in Augsburg

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Jagd in Augsburg

Augsburg liegt zwischen Lech und Wertach, umgeben vom Augsburger Stadtwald — einer der größten Heidelandschaften Süddeutschlands mit Kiefernwald, Magerrasen und gutem Rehwildbesatz. Nach Westen schließt die Schwäbische Alb-Vorlandschaft an, nach Süden das Alpenvorland mit Mooren und Wäldern, nach Norden das Donauried und die Ackerflur um Donauwörth mit Feldhasen und Schwarzwild in den Maisschlägen.

Prägende Wildarten in Augsburg

RehwildSchwarzwildRotwildFeldhase

Was kostet eine Jagdpacht in Augsburg?

Schwaben ist preislich günstiger als Oberbayern; im direkten Augsburger Umland bleibt die Nachfrage aber hoch. Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 50 Euro je Hektar und Jahr. In Bayern kommt die Jagdsteuer der Landkreise hinzu, ebenso der Wildschadensersatz — im Mais- und Grünlandgürtel ein erheblicher Posten.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Bayern

In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.

Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Augsburg achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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