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Jagdpacht in München

Prägend für die Pacht in Bayern ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Das forstliche Gutachten zur Waldverjüngung erscheint alle drei Jahre und bestimmt die Abschusshöhe beim Rehwild maßgeblich. Fällt es schlecht aus, steigt Ihr Abschuss, ob Sie wollen oder nicht. Dazu kommt die Jagdsteuer der Landkreise, die es in dieser Form nicht überall gibt.

Aktuelle Angebote: Jagdpacht in München

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Jagd in München

Rund um München liegen drei sehr verschiedene Jagdlandschaften dicht beieinander. Nach Süden führen die Voralpen mit Rot- und Gamswildrevieren im Isarwinkel und im Mangfallgebirge, nach Norden schließen die Wälder von Ebersberg, Freising und der Hallertau an, in denen Rehwild und zunehmend Schwarzwild dominieren. Dazwischen liegen die Isarauen und die Münchner Schotterebene mit strukturreichen Feldrevieren direkt am Stadtrand.

Prägende Wildarten in München

RehwildSchwarzwildRotwildGamswild

Was kostet eine Jagdpacht in München?

München ist einer der teuersten Reviermärkte Deutschlands: Nachfrage aus der Stadt trifft auf ein knappes Angebot im Voralpenraum. Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 50 Euro je Hektar und Jahr. In Bayern kommt die Jagdsteuer der Landkreise hinzu, ebenso der Wildschadensersatz — im Mais- und Grünlandgürtel ein erheblicher Posten.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Bayern

In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.

Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in München achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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