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Begehungsschein in Niedersachsen

Niedersachsen ist flächenmäßig das zweitgrößte Jagdland und hat entsprechend viele Begehungsscheine im Angebot. Die Niedersächsischen Landesforsten schreiben regelmäßig aus. Preislich trennt sich das Land deutlich: Im Emsland, in der Heide und im Wendland zahlt man wenig, im Speckgürtel von Hannover und rund um Braunschweig ein Vielfaches. Für Niederwildfreunde sind die Feldreviere im Westen die erste Adresse.

Nichts Passendes in Niedersachsen?

Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Niedersachsen sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung

In Niedersachsen ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hessen.

Jagd in Niedersachsen

Niedersachsen hat die größte bejagbare Fläche aller Bundesländer und ist Deutschlands wichtigstes Niederwildland. Im Emsland, in der Grafschaft Bentheim und im Oldenburger Münsterland stehen noch Hasen- und Fasanenbesätze, die anderswo verschwunden sind. Der Harz und der Solling bieten klassische Rotwildreviere, die Lüneburger Heide großflächige Wald-Feld-Mischungen mit starkem Schwarzwild, und an der Küste prägen Marschreviere mit Gänsen und Enten das Bild.

Prägende Wildarten in Niedersachsen

RehwildSchwarzwildRotwildDamwildFeldhaseFasan

Was kostet ein Begehungsschein in Niedersachsen?

Begehungsscheine kosten in Niedersachsen meist 500 bis 2.000 Euro im Jahr. In den Niederwildhochburgen des Emslands und der Grafschaft Bentheim und im Umland von Hannover liegen die Preise am oberen Ende, in der Lüneburger Heide und im Wendland darunter.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Niedersachsen

Das Niedersächsische Jagdgesetz kennt für Rehwild keine behördliche Abschussplanung mehr — der Abschuss wird zwischen Revierinhaber und Jagdgenossenschaft vereinbart. Für Rot-, Dam- und Muffelwild bleibt der Abschussplan bestehen; Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildbezirke beschränkt. Die Wildschadensregelung ist detailliert ausgestaltet und in Ackerbauregionen der entscheidende Verhandlungspunkt beim Pachtvertrag.

Maßgeblich ist das Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem Begehungsschein in Niedersachsen achten sollten

Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten freigegeben sind, wie viele Stücke Sie erlegen dürfen, wem das Wildbret gehört und ob Ansitzeinrichtungen mitgenutzt werden dürfen. Ein entgeltlicher Begehungsschein sollte immer schriftlich fixiert werden.

Weitere Jagdmöglichkeiten in Niedersachsen

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