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Begehungsschein in Karlsruhe

Begehungsscheine sind in Baden-Württemberg der übliche Einstieg, weil ganze Reviere fast nie frei werden. Vergeben werden sie meist von Pächtern, die einen Mitjäger für die Schwarzwildbejagung suchen — im Kraichgau und am Oberrhein oft gegen Mitarbeit statt gegen Geld. ForstBW schreibt Begehungsscheine im Staatswald öffentlich aus; das ist für Zugezogene der einzige Weg, der nicht über Bekanntschaft läuft.

Nichts Passendes in Karlsruhe?

Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Karlsruhe sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Baden-Württemberg

In Karlsruhe selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Baden-Württemberg.

Jagd in Karlsruhe

Karlsruhe liegt zwischen Rheinaue und Nordschwarzwald. Der Hardtwald zieht sich als Kiefern- und Eichenwald durch das Stadtgebiet und beherbergt Reh- und Schwarzwild; westlich schließen die Rheinauen mit Auwald und Altrheinarmen an, östlich steigt das Gelände in den Nordschwarzwald mit größeren Waldrevieren. Nach Norden geht die Landschaft in den Kraichgau mit strukturreichen Feldrevieren über.

Prägende Wildarten in Karlsruhe

RehwildSchwarzwildDamwildFuchs

Was kostet ein Begehungsschein in Karlsruhe?

Der Raum Karlsruhe liegt im oberen Mittelfeld des baden-württembergischen Marktes; im Kraichgau und im Nordschwarzwald ist mehr zu bekommen als in Stadtnähe. Entgeltliche Begehungsscheine liegen in Baden-Württemberg meist zwischen 600 und 2.500 Euro im Jahr. In den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim wird das obere Ende aufgerufen, im ländlichen Hohenlohe und auf der Schwäbischen Alb bleibt es deutlich darunter.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.

Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem Begehungsschein in Karlsruhe achten sollten

Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten freigegeben sind, wie viele Stücke Sie erlegen dürfen, wem das Wildbret gehört und ob Ansitzeinrichtungen mitgenutzt werden dürfen. Ein entgeltlicher Begehungsschein sollte immer schriftlich fixiert werden.

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