Begehungsschein in Freiburg im Breisgau
Begehungsscheine sind in Baden-Württemberg der übliche Einstieg, weil ganze Reviere fast nie frei werden. Vergeben werden sie meist von Pächtern, die einen Mitjäger für die Schwarzwildbejagung suchen — im Kraichgau und am Oberrhein oft gegen Mitarbeit statt gegen Geld. ForstBW schreibt Begehungsscheine im Staatswald öffentlich aus; das ist für Zugezogene der einzige Weg, der nicht über Bekanntschaft läuft.
Nichts Passendes in Freiburg im Breisgau?
Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Freiburg im Breisgau sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Baden-Württemberg
In Freiburg im Breisgau selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Baden-Württemberg.
Jagd in Freiburg im Breisgau
Freiburg liegt am Fuß des Südschwarzwalds, direkt an der Grenze zur Rheinebene. Nach Osten steigen die Reviere über Buchen- und Tannenwälder bis auf über 1.400 Meter am Feldberg — hier lebt die einzige nennenswerte Gamswildpopulation außerhalb der Alpen. Rotwild kommt im ausgewiesenen Rotwildgebiet Südschwarzwald vor. Westlich prägen Kaiserstuhl und Rheinauen Feldreviere mit hohen Schwarzwildschäden im Weinbau.
Prägende Wildarten in Freiburg im Breisgau
Was kostet ein Begehungsschein in Freiburg im Breisgau?
Der Südschwarzwald ist gefragt, aber weniger überlaufen als der Stuttgarter Raum; Weinbaureviere am Kaiserstuhl sind wegen der Wildschäden schwer zu kalkulieren. Entgeltliche Begehungsscheine liegen in Baden-Württemberg meist zwischen 600 und 2.500 Euro im Jahr. In den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim wird das obere Ende aufgerufen, im ländlichen Hohenlohe und auf der Schwäbischen Alb bleibt es deutlich darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.
Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem Begehungsschein in Freiburg im Breisgau achten sollten
Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten freigegeben sind, wie viele Stücke Sie erlegen dürfen, wem das Wildbret gehört und ob Ansitzeinrichtungen mitgenutzt werden dürfen. Ein entgeltlicher Begehungsschein sollte immer schriftlich fixiert werden.

