Begehungsschein in Baden-Württemberg
Begehungsscheine sind in Baden-Württemberg der übliche Einstieg, weil ganze Reviere fast nie frei werden. Vergeben werden sie meist von Pächtern, die einen Mitjäger für die Schwarzwildbejagung suchen — im Kraichgau und am Oberrhein oft gegen Mitarbeit statt gegen Geld. ForstBW schreibt Begehungsscheine im Staatswald öffentlich aus; das ist für Zugezogene der einzige Weg, der nicht über Bekanntschaft läuft.
Aktuelle Angebote: Begehungsschein in Baden-Württemberg
Jagd in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist ein Land der sehr unterschiedlichen Jagdreviere. Im Schwarzwald und im Odenwald stehen große, zusammenhängende Waldflächen mit Rot- und Schwarzwild, auf der Schwäbischen Alb wechseln Wacholderheiden, Buchenwald und Ackerflur, und im Kraichgau sowie am Oberrhein prägen strukturreiche Feldreviere mit hohen Rehwilddichten das Bild. Der Süden des Schwarzwalds beherbergt zudem eine kleine, geduldete Gamswildpopulation — bundesweit eine Besonderheit außerhalb der Alpen.
Prägende Wildarten in Baden-Württemberg
Was kostet ein Begehungsschein in Baden-Württemberg?
Entgeltliche Begehungsscheine liegen in Baden-Württemberg meist zwischen 600 und 2.500 Euro im Jahr. In den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim wird das obere Ende aufgerufen, im ländlichen Hohenlohe und auf der Schwäbischen Alb bleibt es deutlich darunter.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.
Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem Begehungsschein in Baden-Württemberg achten sollten
Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten freigegeben sind, wie viele Stücke Sie erlegen dürfen, wem das Wildbret gehört und ob Ansitzeinrichtungen mitgenutzt werden dürfen. Ein entgeltlicher Begehungsschein sollte immer schriftlich fixiert werden.
