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Jagdrevier in Karlsruhe pachten

Reviere vergeben in Baden-Württemberg fast ausschließlich Jagdgenossenschaften, und sie tun es im Bestand: Der bisherige Pächter hat Vorrang, ausgeschrieben wird selten. Wer ein ganzes Revier will, sollte auf die Staatsjagden von ForstBW schauen und auf Kommunalwald — beide müssen öffentlich vergeben. Im Schwarzwald sind die Reviere groß und wildreich, im Alb-Donau-Raum kleiner und günstiger.

Nichts Passendes in Karlsruhe?

Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Karlsruhe sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Baden-Württemberg

In Karlsruhe selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Baden-Württemberg.

Jagd in Karlsruhe

Karlsruhe liegt zwischen Rheinaue und Nordschwarzwald. Der Hardtwald zieht sich als Kiefern- und Eichenwald durch das Stadtgebiet und beherbergt Reh- und Schwarzwild; westlich schließen die Rheinauen mit Auwald und Altrheinarmen an, östlich steigt das Gelände in den Nordschwarzwald mit größeren Waldrevieren. Nach Norden geht die Landschaft in den Kraichgau mit strukturreichen Feldrevieren über.

Prägende Wildarten in Karlsruhe

RehwildSchwarzwildDamwildFuchs

Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Karlsruhe?

Der Raum Karlsruhe liegt im oberen Mittelfeld des baden-württembergischen Marktes; im Kraichgau und im Nordschwarzwald ist mehr zu bekommen als in Stadtnähe. Für ein ganzes Revier werden im Land üblicherweise 20 bis 45 Euro je Hektar und Jahr fällig; Hochwildreviere im Schwarzwald und im Odenwald liegen darüber.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.

Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Karlsruhe achten sollten

Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.

Weitere Jagdmöglichkeiten in Karlsruhe

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