Jagdpacht in Karlsruhe
Die Pachtdauer liegt in Baden-Württemberg meist bei neun Jahren für Niederwild und zwölf für Hochwild. Der eigentliche Kostentreiber ist nicht der Pachtzins, sondern der Wildschaden: Im Weinbau am Kaiserstuhl und im Obstbau am Bodensee kann eine einzige Schwarzwildrotte den Jahreszins übersteigen. Lassen Sie sich die Schadensabrechnungen der letzten drei Jahre zeigen, bevor Sie bieten.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Baden-Württemberg
In Karlsruhe selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Baden-Württemberg.
Jagd in Karlsruhe
Karlsruhe liegt zwischen Rheinaue und Nordschwarzwald. Der Hardtwald zieht sich als Kiefern- und Eichenwald durch das Stadtgebiet und beherbergt Reh- und Schwarzwild; westlich schließen die Rheinauen mit Auwald und Altrheinarmen an, östlich steigt das Gelände in den Nordschwarzwald mit größeren Waldrevieren. Nach Norden geht die Landschaft in den Kraichgau mit strukturreichen Feldrevieren über.
Prägende Wildarten in Karlsruhe
Was kostet eine Jagdpacht in Karlsruhe?
Der Raum Karlsruhe liegt im oberen Mittelfeld des baden-württembergischen Marktes; im Kraichgau und im Nordschwarzwald ist mehr zu bekommen als in Stadtnähe. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 20 und 45 Euro je Hektar und Jahr. Dazu kommen Jagdsteuer, Wildschadensersatz und der Unterhalt der Reviereinrichtungen — im Weinbau und im Obstbau kann der Wildschaden den Pachtzins übersteigen.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat das Bundesjagdgesetz 2015 durch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ergänzt. Wildarten sind dort drei Managementstufen zugeordnet — Nutzung, Schutz und Entwicklung —, und es gilt eine allgemeine Schonzeit vom 1. März bis 15. April, in der die meisten Wildarten Ruhe haben. Rotwild darf nur innerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete dauerhaft vorkommen. Ein Eigenjagdbezirk setzt wie im Bund 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.
Maßgeblich ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Karlsruhe achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

