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Praxis

Begehungsschein vergeben: Checkliste für Pächter und Eigentümer

3. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Jagdgelegenheiten24

Kurz gesagt: Ein Begehungsschein erlaubt einem Jäger, in Ihrem Revier ohne eigene Pacht zu jagen. Wer ihn vergibt, bleibt verantwortlich für sein Revier. Klären Sie deshalb vorher, ob der Jäger einen gültigen Jagdschein und eine Jagdhaftpflicht hat, schreiben Sie Umfang, Dauer, Wildarten und Preis schriftlich fest und halten Sie fest, wer wann ins Revier geht. Eine Notiz reicht dafür nicht, eine klare Vereinbarung auf einer Seite schon.

Begehungsscheine sind für viele Pächter und Eigentümer der einfachste Weg, ein Revier zu nutzen und gleichzeitig zu entlasten: Sie bekommen Unterstützung beim Rehwild und bei den Wildschäden und müssen sich nicht an einen Mitpächter binden. Damit das gut geht, lohnt sich ein sorgfältiges Vorgehen. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Bundesland und Vertrag. Prüfen Sie Ihren Pachtvertrag und fragen Sie im Zweifel die untere Jagdbehörde oder den Jagdverband.

Wer darf überhaupt Begehungsscheine vergeben?

  • Der Pächter darf Begehungsscheine vergeben, soweit der Pachtvertrag und das Landesrecht es erlauben. Viele Verträge begrenzen Zahl und Form oder verlangen die Zustimmung des Verpächters.
  • Der Eigentümer eines Eigenjagdbezirks entscheidet selbst, wenn er das Revier nicht verpachtet hat.
  • Die Jagdgenossenschaft kann bei Genossenschaftsjagden die Vergabe regeln, wenn niemand pachtet.

Wichtig: Wer pachtet, haftet für das Revier. Das bleibt auch dann so, wenn ein Gast darin jagt.

Die Checkliste vor der Vergabe

1. Jagdschein prüfen. Lassen Sie sich den gültigen Jahresjagdschein zeigen und notieren Sie Name, Nummer und Gültigkeit.

2. Jagdhaftpflicht verlangen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist bei der Erteilung des Jagdscheins vorgeschrieben. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen gelten als knapp, achten Sie auf eine ausreichende Summe.

3. Persönlicher Eindruck. Treffen Sie den Jäger vorher. Eine gemeinsame Begehung zeigt in einer Stunde, ob er zuverlässig ist, mit dem Revier umgehen kann und zu Ihnen und den Landwirten passt.

4. Umfang festlegen. Welche Wildarten, wie viele Stück, in welchen Revierteilen, auf welchen Einrichtungen? Ohne Zahl sorgt "Rehwild nach Bedarf" später für Streit.

5. Dauer und Beginn. Befristen Sie den Schein, zum Beispiel auf ein Jagdjahr. Verlängern ist leichter als beenden.

6. Preis und Zahlung. Pauschale pro Jahr, Preis pro Stück oder Mischformen. Was kostet ein Begehungsschein, erklären wir in Was kostet ein Begehungsschein?.

7. Hochsitze und Einrichtungen. Welche darf der Gast nutzen? Wer prüft ihren Zustand? Wer ein Revier betreibt, trägt Verantwortung für die Verkehrssicherheit seiner Einrichtungen. Dokumentieren Sie Kontrollen.

8. Anmeldung und Ablauf. Wie meldet sich der Jäger vor der Jagd an, wie nach der Jagd ab, und wie meldet er Strecke und Beobachtungen?

9. Wildschaden und Abschussplan. Wer meldet Schäden, wer regelt sie, und wie fließt der Abschuss in den Abschussplan ein? Mehr zur Wildschadensfrage in Wildschaden: Wer zahlt?.

10. Schriftlich festhalten. Eine Seite genügt: Parteien, Revier, Dauer, Umfang, Preis, Auflagen, Unterschriften, Kopie von Jagdschein und Versicherungsnachweis. Bewahren Sie alles auf.

Fehler, die Pächter später bereuen

  • Zu viele Scheine für eine kleine Fläche. Dann stehen sich die Jäger gegenseitig im Weg.
  • Kein Ansprechpartner im Revier. Wer immer nur per Nachricht erreichbar ist, wird bei einem Zwischenfall nicht gefunden.
  • Mündliche Absprachen. Sie sind im Streitfall wertlos.
  • Scheine ohne Rückmeldung verlängern. Fragen Sie zum Jahresende nach Strecke und Eindrücken, bevor Sie verlängern.

Häufige Fragen

Muss ein Begehungsschein schriftlich sein?

Eine feste Form schreibt nicht jedes Land vor, schriftlich ist aber in jedem Fall klüger. Nur so lässt sich später belegen, was vereinbart war.

Ist ein Begehungsschein dasselbe wie eine Pacht?

Nein. Der Gast pachtet nichts, er bekommt ein befristetes Recht zur Jagdausübung. Den Unterschied erklärt unser Beitrag Begehungsschein, Jagdpacht und Einzelabschuss im Vergleich.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Der Gast haftet für sein eigenes Verhalten, und seine Jagdhaftpflicht greift. Der Pächter bleibt für den Zustand seines Reviers und seiner Einrichtungen verantwortlich. Klären Sie das mit Ihrer Versicherung.

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