Begehungsschein im Rheingau-Taunus-Kreis
Hessen hat ein ungewöhnlich dichtes Angebot an Begehungsscheinen, weil HessenForst sie im Staatswald regelmäßig und öffentlich ausschreibt — für Jäger ohne örtliche Verwurzelung der wichtigste Weg überhaupt. Im Taunus und im Rhein-Main-Gebiet ist die Nachfrage hoch und die Preise entsprechend, im Vogelsberg, in der Rhön und im Waldecker Land bleibt es deutlich günstiger.
Nichts Passendes im Rheingau-Taunus-Kreis?
Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber im Rheingau-Taunus-Kreis sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Hessen
Im Rheingau-Taunus-Kreis selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Hessen.
Jagd im Rheingau-Taunus-Kreis
Der Rheingau-Taunus-Kreis vereint zwei sehr unterschiedliche Jagdlandschaften. Im Süden die Steillagen des Rheingaus, wo Weinbau und sehr hohe Schwarzwilddichten aufeinandertreffen — Wildschadensverhütung im Weinberg bestimmt dort den Jagdalltag. Im Norden der Wispertaunus, ein ausgedehntes, dünn erschlossenes Waldgebiet mit Rot-, Dam- und Rehwild und einem der ruhigsten Reviergefüge Südhessens. Dazwischen liegen die Hochflächen um Bad Schwalbach mit Wald-Feld-Wechsel.
Prägende Wildarten im Rheingau-Taunus-Kreis
Was kostet ein Begehungsschein im Rheingau-Taunus-Kreis?
Begehungsscheine sind wegen der Nähe zu Wiesbaden und Frankfurt gefragt und liegen am oberen Ende der hessischen Spanne; im Wispertaunus ist mehr möglich als am Rhein. Begehungsscheine kosten in Hessen meist 600 bis 2.500 Euro im Jahr. Im Rhein-Main-Gebiet, im Taunus und rund um Kassel wird das obere Ende verlangt; in Nordhessen, im Vogelsberg und in der Rhön sind Scheine deutlich günstiger und auch häufiger zu bekommen.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Hessen
Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.
Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem Begehungsschein im Rheingau-Taunus-Kreis achten sollten
Klären Sie vor der Unterschrift, welche Wildarten freigegeben sind, wie viele Stücke Sie erlegen dürfen, wem das Wildbret gehört und ob Ansitzeinrichtungen mitgenutzt werden dürfen. Ein entgeltlicher Begehungsschein sollte immer schriftlich fixiert werden.