Jagdrevier in Zürich pachten
Das Jagdrecht liegt im Kanton, nicht beim Grundeigentümer: Wer Land besitzt, hat dadurch kein Jagdrecht. Die Reviere werden von den Gemeinden an Jagdgesellschaften verpachtet, in der Regel für acht Jahre. Man pachtet also nicht allein, sondern tritt einer bestehenden Gesellschaft bei — der Weg führt über den Kontakt zu einer, die Mitglieder sucht.
Nichts Passendes in Zürich?
Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber in Zürich sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.
Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Zürich ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Aargau.
Jagd in Zürich
Der Kanton Zürich ist einer der zehn Schweizer Revierjagdkantone und damit einer der wenigen, in denen sich Reviere überhaupt pachten lassen. Trotz der Agglomeration ist der Kanton wildreich: Rehwild steht in den Waldungen des Zürcher Oberlands, im Weinland und entlang der Lägern dicht, und Schwarzwild hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten aus dem Norden stark zugenommen. Der Wald deckt etwa ein Drittel der Kantonsfläche und liegt meist in kleineren, zerschnittenen Einheiten zwischen Siedlung und Landwirtschaft.
Prägende Wildarten in Zürich
Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Zürich?
Reviere werden im Kanton Zürich nicht an Einzelpersonen, sondern an Jagdgesellschaften verpachtet — meist von der politischen Gemeinde und in der Regel für acht Jahre. Der Pachtzins wird von der Gesellschaft gemeinsam getragen.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Kantonales Jagdrecht in Zürich
Die Schweiz kennt zwei Systeme: Revierjagd und Patentjagd. Zürich gehört zu den Revierkantonen — das Jagdrecht liegt beim Kanton, der die Reviere über die Gemeinden an Jagdgesellschaften verpachtet, üblicherweise für acht Jahre. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis nach bestandener Jagdprüfung; ausländische Prüfungen müssen gesondert anerkannt werden. Anders als in Deutschland gibt es keine Grundeigentümerjagd: Wer Land besitzt, hat dadurch kein Jagdrecht.
Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons Zürich in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Zürich achten sollten
Prüfen Sie, wie viele Mitglieder die Gesellschaft hat, wie Pachtzins und Wildschaden aufgeteilt werden und welche Abschussvorgaben der Kanton macht. Viele Gemeinden knüpfen die Pacht an einen Wohnsitz im Kanton oder in der Schweiz — klären Sie das vor allen weiteren Schritten.

