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Jagdpacht in St. Gallen

Acht bis fünfundzwanzig Franken je Hektar, von der Gesellschaft getragen. In den Bergrevieren kommen Wildhut-Beiträge, Wegeerhaltung und Wildruhezonen hinzu. Kantonale Wildhüter arbeiten eng mit den Gesellschaften zusammen und überwachen die Erfüllung der Abschussvorgaben — enger, als deutsche Pächter es gewohnt sind.

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Aktuelle Jagdmöglichkeiten im gesamten Angebot

In St. Gallen ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus anderen Regionen.

Jagd in St. Gallen

St. Gallen ist unter den Schweizer Revierkantonen der jagdlich vielfältigste. Im Norden liegen das Fürstenland und das St. Galler Rheintal mit Ackerbau, Obstkulturen und Rehwild; nach Süden steigt der Kanton über das Toggenburg und den Alpstein mit Säntis und Churfirsten bis ins hochalpine Sarganserland und ins Weisstannental. Dort kommen Gams-, Rot- und Steinwild vor, Murmeltier und Birkwild in den Hochlagen. Schwarzwild dringt seit Jahren aus dem Rheintal und aus Vorarlberg nach.

Prägende Wildarten in St. Gallen

RehwildRotwildGamswildSteinwildSchwarzwildMurmeltier

Was kostet eine Jagdpacht in St. Gallen?

Der Pachtzins liegt häufig bei 8 bis 25 Franken je Hektar und Jahr, getragen von der Gesellschaft. In den Bergrevieren fallen zusätzlich Wildhut-Beiträge, Wegeerhaltung und der Aufwand für Wildruhezonen an.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Kantonales Jagdrecht in St. Gallen

St. Gallen ist Revierjagdkanton: Der Kanton verpachtet die Reviere für acht Jahre an Jagdgesellschaften. Grundeigentum begründet kein Jagdrecht. Voraussetzung ist der Jagdfähigkeitsausweis; ausländische Prüfungen bedürfen der Anerkennung. Für Schalenwild bestehen kantonale Abschussvorgaben, für Steinwild gesonderte Kontingente. In den Bergregionen arbeiten kantonale Wildhüter eng mit den Gesellschaften zusammen und überwachen die Erfüllung der Vorgaben.

Maßgeblich ist das Jagdgesetz des Kantons St. Gallen in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das eidgenössische Jagdgesetz (JSG).

Worauf Sie bei einer Jagdpacht in St. Gallen achten sollten

Grundeigentum begründet in der Schweiz kein Jagdrecht — wer Land besitzt, kann damit also keinen Pachtzins erzielen. Voraussetzung für die Jagdausübung ist der kantonale Jagdfähigkeitsausweis. Lassen Sie sich vor dem Beitritt die Abschusszahlen der Vorjahre und die Wildschadensregelung der Gesellschaft zeigen.

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