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Jagdgelegenheit im Vogelsbergkreis

Die Drückjagden im Reinhardswald und im Kellerwald sind über Hessen hinaus bekannt und werden jedes Jahr mit Gastschützen besetzt. Einzelabschüsse auf Rehwild sind im ganzen Land verbreitet, Rotwild bleibt auf die Rotwildgebiete beschränkt. Im Taunus und im Spessart gibt es zudem regelmäßig Angebote für den Ansitz auf Schwarzwild an Kirrungen.

Nichts Passendes im Vogelsbergkreis?

Stellen Sie ein Gesuch ein — kostenlos und in zwei Minuten. Revierinhaber im Vogelsbergkreis sehen, dass Sie suchen, und melden sich direkt bei Ihnen. Das ist gerade dort der schnellere Weg, wo wenig ausgeschrieben wird.

Aktuelle Jagdmöglichkeiten in Hessen

Im Vogelsbergkreis selbst ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote liegen in Hessen.

Jagd im Vogelsbergkreis

Der Vogelsbergkreis liegt auf dem größten zusammenhängenden Basaltvulkanmassiv Europas. Charakteristisch ist der Wechsel aus ausgedehntem Buchen- und Fichtenwald in den Hochlagen um den Taufstein und weitem Grünland in den Randlagen — eine Struktur, die hohe Rehwilddichten trägt und Bewegungsjagden begünstigt. Schwarzwild hat mit dem Maisanbau in den Tallagen deutlich zugenommen, Rotwild wandert aus den angrenzenden Gebieten ein. Der Kreis ist dünn besiedelt, die Reviere sind entsprechend groß und wenig zerschnitten.

Prägende Wildarten im Vogelsbergkreis

RehwildSchwarzwildRotwildFeldhase

Was kostet eine Jagdgelegenheit im Vogelsbergkreis?

Im Vogelsberg werden regelmäßig Reviere frei, weil Pächter fehlen — das Preisniveau liegt deutlich unter dem des Rhein-Main-Gebiets. Einzelabschüsse auf Rehwild werden in Hessen häufig für 180 bis 400 Euro angeboten, Muffel- und Damwild je nach Trophäe darüber. Für Rotwild in den ausgewiesenen Gebieten liegen die Preise deutlich höher; Drückjagdplätze kosten meist 150 bis 400 Euro.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Hessen

Das Hessische Jagdgesetz und die Hessische Jagdverordnung setzen den Rahmen. Rotwild darf sich nur in den ausgewiesenen Rotwildgebieten dauerhaft aufhalten; außerhalb gilt eine strikte Bejagungspflicht. Die Abschussplanung für Schalenwild erfolgt in mehrjährigen Zeiträumen und stützt sich auf die Wildschadenssituation im Wald. Für Rehwild ist die Abschussplanung in weiten Teilen zugunsten von Vereinbarungen zwischen Revierinhaber und Behörde gelockert.

Maßgeblich ist das Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdgelegenheit im Vogelsbergkreis achten sollten

Bei Einzelabschüssen wird meist nach Trophäengewicht oder Wildart abgerechnet. Fragen Sie vorab nach dem Preis für Fehlabschüsse, nach der Verwertung des Wildbrets und danach, ob eine Jagdhaftpflicht des Anbieters besteht.

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