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Recht

Jagd verpachten: Ablauf, Vertrag und den richtigen Pächter finden

24. September 2026 · 4 Min. Lesezeit · Jagdgelegenheiten24

Kurz gesagt: Verpachten darf, wer einen Eigenjagdbezirk ab 75 Hektar besitzt; alle kleineren Flächen verpachtet die Jagdgenossenschaft. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, mindestens fünf Jahre laufen und der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Pachten darf nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein hat. Entscheidend für ein ruhiges Pachtverhältnis sind nicht der höchste Preis, sondern klare Regelungen zu Wildschaden, Abschuss und Reviereinrichtungen.

Ein Revier zu verpachten ist kein Verkauf, sondern der Beginn einer Beziehung über neun oder zwölf Jahre. Wer das schnell und nach Höchstgebot abwickelt, ärgert sich oft die ganze Pachtzeit. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf, den Sie als Grundeigentümer oder als Jagdvorstand vor sich haben.

Wer überhaupt verpachten darf

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden, ausüben darf es aber nur, wer genug zusammenhängende Fläche hat.

  • Ab 75 Hektar zusammenhängender Fläche liegt ein Eigenjagdbezirk vor. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob er selbst jagt, verpachtet oder Begehungsscheine vergibt. In Bayern liegt die Grenze bei 81,755 Hektar.
  • Darunter gehört die Fläche zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der mindestens 150 Hektar umfasst. Hier verpachtet die Jagdgenossenschaft für alle Eigentümer gemeinsam, vertreten durch den Jagdvorstand. Mehr dazu im Beitrag über die Jagdgenossenschaft.

Der Ablauf in sechs Schritten

1. Eckdaten festlegen. Fläche, Wildarten, Zuschnitt, gewünschte Laufzeit, Pachtzins, Zahl der Mitpächter, Umgang mit Wildschaden. Bei der Genossenschaftsjagd beschließt das die Genossenschaftsversammlung, nicht der Vorstand allein.

2. Ausschreiben. Üblich sind Aushang an der Amtstafel, das Mitteilungsblatt der Gemeinde und der Landesjagdverband. Das erreicht vor allem Ortsansässige. Wer mehr Bewerber will, inseriert zusätzlich online, etwa kostenlos bei Jagd verpachten.

3. Bewerber prüfen. Lassen Sie sich den Jagdschein zeigen und fragen Sie nach Praxis: Wie lange jagt der Bewerber, hat er schon ein Revier geführt, hat er einen brauchbaren Jagdhund, wie weit wohnt er entfernt? Ein Pächter, der 200 Kilometer entfernt wohnt, wird die Rehe im Mais nicht zur rechten Zeit bejagen.

4. Gemeinsam ins Revier. Eine Begehung sagt mehr als jedes Gespräch. Dabei zeigt sich, ob der Bewerber das Revier realistisch einschätzt und ob die Chemie zwischen ihm, den Landwirten und dem Förster stimmt.

5. Vertrag schließen. Schriftform ist Pflicht. Die wichtigsten Punkte stehen im Beitrag zum Jagdpachtvertrag. Als Verpächter sollten Sie besonders auf die Wildschadensregelung achten: Wer zahlt, bis zu welcher Höhe, und was passiert bei Streit mit einem Landwirt?

6. Anzeigen. Der Vertrag ist der unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Sie prüft die gesetzlichen Vorgaben und kann innerhalb von drei Wochen beanstanden. Erst danach ist die Sache sicher.

Was das Gesetz vorgibt

Punkt Regelung
Mindestlaufzeit fünf Jahre; üblich sind neun Jahre bei Niederwild, zwölf bei Hochwild
Pachtfähigkeit Jahresjagdschein seit mindestens drei Jahren
Höchstfläche je Pächter 1.000 Hektar, in den Ländern teils abweichend
Form schriftlich, Anzeige bei der unteren Jagdbehörde
Wildschaden trägt im gemeinschaftlichen Bezirk die Jagdgenossenschaft, wird aber fast immer auf den Pächter übertragen

Worauf es beim Preis ankommt

Der Pachtzins wird in Euro je Hektar und Jahr gerechnet. Die Spanne reicht von wenigen Euro in strukturschwachen Waldgebieten bis über 60 Euro in nachgefragten Lagen mit gutem Rehwildbestand. Was in Ihrer Region üblich ist, steht auf den Seiten zur Jagdverpachtung nach Bundesland, eine Einschätzung für Ihr Revier liefert der Pachtwertrechner.

Ein hoher Pachtzins ist nicht automatisch gut. Wer zu teuer pachtet, spart am Revier: weniger Ansitzeinrichtungen, weniger Hege, im Zweifel auch weniger Rücksicht auf den Wildschaden. Für die Grundeigentümer zählt am Ende, wie das Revier nach zwölf Jahren dasteht.

Die häufigsten Fehler

  • Nur im Ort ausschreiben. Dann bewerben sich zwei Leute, und beide wissen das.
  • Wildschaden offen lassen. Der häufigste Streitpunkt in jeder Pachtzeit.
  • Keine Abschussvereinbarung. Ohne Vorgaben zum Rehwildabschuss steht der Waldbesitzer nach Jahren vor verbissenen Kulturen.
  • Reviereinrichtungen nicht geregelt. Wem gehören Kanzeln und Hütte am Ende der Pachtzeit? Das gehört in den Vertrag, nicht in ein späteres Gespräch.
  • Mündliche Nebenabreden. Gilt nicht, sobald der Pächter wechselt oder der Vorstand neu gewählt wird.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, einen Pächter zu finden?

In nachgefragten Lagen wie dem Rhein-Main-Gebiet oder rund um große Städte gehen Reviere binnen Wochen weg. In strukturschwachen Gegenden mit viel Wald und wenig Jägern kann es Monate dauern. Wer überregional inseriert, verkürzt das deutlich.

Kann ich auch ohne Pächter verpachten, also nur einzelne Rechte vergeben?

Ja. Statt der Vollpacht können Sie entgeltliche Begehungsscheine ausgeben, einzelne Abschüsse verkaufen oder Plätze bei Drückjagden anbieten. Das bringt weniger feste Einnahmen, hält Sie aber flexibel.

Was, wenn sich niemand bewirbt?

Dann bleibt die Jagd als Eigenbewirtschaftung bei der Jagdgenossenschaft oder beim Eigentümer, was Pflichten wie den Wildschadensersatz und die Abschusserfüllung nach sich zieht. In der Praxis lohnt es dann, den Pachtzins zu senken oder das Revier zu teilen, statt die Jagd ruhen zu lassen.

Darf ein Ausländer in Deutschland pachten?

Ja. Voraussetzung ist ein deutscher Jahresjagdschein, den seit mindestens drei Jahren zu besitzen ist. Auf ausländische Jagdscheine kommt es nicht an.

Muss ich den Pachtvertrag notariell beurkunden?

Nein. Schriftform genügt, ein Notar ist nicht nötig. Nötig ist dagegen die Anzeige bei der unteren Jagdbehörde.

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