Nachpächter oder Mitpächter finden: So gelingt die Übergabe Ihres Reviers
3. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Jagdgelegenheiten24

Kurz gesagt: Wer sein Revier abgeben oder einen Mitpächter aufnehmen will, braucht in aller Regel die Zustimmung des Verpächters, bei Genossenschaftsjagden also der Jagdgenossenschaft. Der neue Pächter muss jagdpachtfähig sein, der Wechsel wird der Jagdbehörde angezeigt. Fangen Sie früh an zu suchen und zeigen Sie dem Verpächter von Anfang an einen konkreten Kandidaten. Das ist der überzeugendste Weg zur Zustimmung.
Jeder Pachtvertrag endet irgendwann: Der Pächter wird älter, zieht weg, ändert seine Lebensumstände oder merkt, dass er das Revier allein nicht mehr schafft. Dann beginnt die Frage, wer weitermacht. Ein geordneter Übergang schützt alle Beteiligten, auch Sie als Pächter. Wer das Revier einfach liegen lässt, riskiert Streit um Wildschäden und Abschusszahlen. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt vom Landesjagdgesetz und von Ihrem Pachtvertrag ab. Der Vertrag geht vor, wenn dort etwas anderes steht.
Nachpächter oder Mitpächter: der Unterschied
- Nachpächter: Er übernimmt das Revier ganz oder tritt in den laufenden Vertrag ein. Sie scheiden aus.
- Mitpächter: Er kommt dazu. Sie bleiben Pächter und teilen sich Kosten und Aufgaben. Die zulässige Zahl der Pächter ist gesetzlich geregelt und hängt von der Revierfläche ab. Schauen Sie ins Landesjagdgesetz Ihres Landes.
Der Ablauf in sieben Schritten
1. Vertrag lesen. Was steht zu Übertragung, Untervermietung und Kündigung? Manche Verträge schließen die Übertragung ohne Zustimmung aus, andere regeln eine Frist.
2. Verpächter früh ansprechen. Sagen Sie dem Jagdvorstand oder dem Eigentümer frühzeitig, dass Sie abgeben oder verstärken möchten. Überraschungen sorgen für Misstrauen.
3. Anforderungen klären. Der Kandidat muss jagdpachtfähig sein, in der Regel mit einem seit mindestens drei Jahren gültigen Jahresjagdschein, und eine Jagdhaftpflicht nachweisen.
4. Kandidaten suchen. Persönliche Kontakte, Jagdgäste, die schon im Revier waren, Jagdschulen und ein Inserat. Ein gutes Inserat nennt Fläche, Wildarten, Pachtzins, Restlaufzeit und Zustand der Einrichtungen. Wie Sie es aufsetzen, steht in Jagdrevier inserieren: Wo Sie Pächter und Jagdgäste finden.
5. Kandidaten vorstellen. Stellen Sie dem Verpächter den Bewerber persönlich vor und gehen Sie gemeinsam ins Revier. Der Verpächter entscheidet, ob er einwilligt. Wer ihm einen geprüften Kandidaten bringt, hat die besten Karten.
6. Vertrag anpassen. Der Übergang wird schriftlich festgehalten: Eintritt des neuen Pächters, Datum, Übergabe von Hochsitzen, Hütte und Jagdbuch, Regelung offener Wildschäden.
7. Behörde informieren. Der Wechsel oder die Aufnahme eines Mitpächters wird der unteren Jagdbehörde angezeigt, je nach Land mit Frist. Erst damit ist alles rechtlich sauber.
Was Sie im Gespräch mit dem Kandidaten klären sollten
- Restlaufzeit: Wie lange läuft der Vertrag noch? Kurze Restlaufzeiten schrecken Bewerber ab.
- Kosten: Pachtzins, Jagdsteuer, Wildschadensumlage, Unterhalt der Einrichtungen.
- Zustand: Hochsitze, Kirrungen, Wege, Hütte. Ehrlich beschreiben, spätere Überraschungen kosten Vertrauen.
- Wildschaden und Abschuss: Was ist offen, was ist geplant? Dazu mehr in Wildschaden: Wer zahlt?.
- Ablöse für Einrichtungen: Wenn Sie Hochsitze oder Hütte selbst bezahlt haben, regeln Sie vorher, was der Nachfolger dafür zahlt.
Typische Stolpersteine
- Zu spät gesucht. Wer erst in den letzten Monaten vor Vertragsende anfängt, hat kaum noch Zeit für eine Zustimmung und die Anzeige.
- Kandidat nicht jagdpachtfähig. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird nicht zugelassen. Fragen Sie das vor dem Gespräch ab.
- Mündliche Zusagen. Zustimmung des Verpächters gehört schriftlich zu den Akten.
- Abschussplan vergessen. Auch ein Nachfolger muss ihn erfüllen, klären Sie den Stand zur Übergabe.
Häufige Fragen
Darf ich mein Revier einfach an jemand anderen abgeben?
In der Regel nicht ohne Zustimmung des Verpächters. Die Rechte aus einem Pachtvertrag sind meist an die Person gebunden. Prüfen Sie Ihren Vertrag und holen Sie die Zustimmung schriftlich ein.
Kann ich als Pächter das Revier teilweise weitergeben?
Über Begehungsscheine ja, das ist keine Pacht, sondern ein befristetes Jagdrecht. Wie das funktioniert, erklärt unsere Checkliste zur Vergabe von Begehungsscheinen.
Wie finde ich einen Mitpächter, der zu mir passt?
Laden Sie Interessenten zunächst als Jagdgäste ein. Nach einer Saison wissen beide Seiten, ob die Zusammenarbeit trägt. Erst dann lohnt der Wechsel in die Mitpacht.
Was passiert, wenn niemand das Revier übernimmt?
Dann fällt es mit Ende der Pachtzeit zurück an den Verpächter. Bei Genossenschaftsjagden muss die Jagdgenossenschaft neu ausschreiben. Sie bleiben bis zum Vertragsende verantwortlich.
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