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Jagdrevier in Sachsen-Anhalt pachten

Die Altmark und die Börde bieten große, zusammenhängende Reviere aus ehemaligem Gutsbesitz. Im Harz prägt der Borkenkäferschaden das Bild und hat dem Rotwild großflächig neue Äsung verschafft. Die Elbaue ist ein Sonderfall: Auenwald, Schwarzwild und regelmäßiges Hochwasser, das die Bejagung zeitweise unmöglich macht — das gehört in die Kalkulation.

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Aktuelle Angebote: Jagdrevier in Sachsen-Anhalt

Jagd in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist ein unterschätztes Jagdland mit außergewöhnlicher Bandbreite. Der Harz bietet klassische Rotwildreviere in Höhenlagen, die Colbitz-Letzlinger Heide und die Altmark großflächige Kiefern- und Heidereviere mit Dam- und Muffelwild, und die Elbauen sowie die Magdeburger Börde sind ertragreiche Feldreviere mit hohen Rehwild- und Schwarzwilddichten. Ehemalige Truppenübungsplätze gehören zu den wildreichsten Flächen des Landes.

Prägende Wildarten in Sachsen-Anhalt

RotwildDamwildMuffelwildSchwarzwildRehwild

Was kostet ein eigenes Jagdrevier in Sachsen-Anhalt?

Für ein Revier werden üblicherweise 8 bis 20 Euro je Hektar und Jahr aufgerufen. Die Reviere sind groß, sodass auch bei niedrigem Hektarsatz nennenswerte Jahresbeträge zusammenkommen.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Sachsen-Anhalt

Das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt erlaubt Rotwild landesweit und schreibt für Schalenwild Abschusspläne vor; bei Rehwild bestehen vereinfachte Verfahren. Für den Harz gelten wegen des Nationalparks und der großflächigen Borkenkäferschäden besondere Abstimmungen zwischen Forst- und Jagdbehörden, die sich unmittelbar auf Abschusshöhe und Bejagungsart in angrenzenden Revieren auswirken.

Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier in Sachsen-Anhalt achten sollten

Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.

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