Jagdpacht in Kärnten
Mit zehn bis dreißig Euro je Hektar gilt Kärnten unter österreichischen Jagdländern als vergleichsweise erschwinglich, gemessen an dem, was geboten wird. Die Erschließungskosten in den Nockbergen und Karawanken sind der größte Nebenposten. Der Abschussplan wird über Hegeringe abgestimmt — auch hier ist der Pächter enger an die Nachbarn gebunden als in Deutschland.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Kärnten ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Salzburg.
Jagd in Kärnten
Kärnten liegt südlich des Alpenhauptkamms und ist dadurch wärmer und trockener als der Rest des österreichischen Gebirgsraums. Im Norden begrenzen die Hohen Tauern und die Nockberge das Land, im Süden die Karnischen Alpen und die Karawanken an der Grenze zu Slowenien und Italien. Dazwischen liegt das Klagenfurter Becken mit Seen, Grünland und dichten Rehwildbeständen. Die Mittelgebirgslagen tragen ausgedehnte Fichten- und Buchenwälder mit gutem Rotwildvorkommen; Schwarzwild wandert seit Jahren aus dem Süden ein.
Prägende Wildarten in Kärnten
Was kostet eine Jagdpacht in Kärnten?
Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 10 und 30 Euro je Hektar und Jahr. Hinzu kommen Fütterung und Wegeerhaltung; in den Nockbergen und Karawanken sind die Erschließungskosten der größte Nebenposten.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Kärnten
Ein Eigenjagdgebiet setzt in Kärnten 115 Hektar zusammenhängende Fläche voraus. Die Jagdkarte wird jährlich gelöst; die deutsche Jägerprüfung wird für die Ausstellung anerkannt. Schalenwild unterliegt dem Abschussplan, der in Kärnten über Hegeringe abgestimmt wird. Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Großraubwild: Bär, Luchs und Wolf wandern regelmäßig aus Slowenien ein und sind Gegenstand eigener Managementregelungen.
Maßgeblich ist das Kärntner Jagdgesetz 2000 in der jeweils geltenden Fassung.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Kärnten achten sollten
Österreich hat kein Bundesjagdgesetz; maßgeblich ist allein das Jagdgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Wer pachten will, braucht eine gültige Jagdkarte, einzelne Länder verlangen zusätzlich eine Mindestzeit als Karteninhaber. Der Pachtzins allein sagt wenig — lassen Sie sich Abschusspläne der Vorjahre, die Wildschadensregelung und bestehende Abschussverträge vor Vertragsschluss zeigen.
