Jagdpacht in der Steiermark
Prägend ist die Rotwildbewirtschaftung in ausgewiesenen Rotwildräumen mit genehmigten Fütterungsstandorten: Der einzelne Pächter ist stärker an seine Nachbarn gebunden als in Deutschland üblich, weil Abschussplan und Fütterung gemeinsam abgestimmt werden. Außerhalb dieser Räume wird Rotwild deutlich schärfer bejagt. Die Pacht läuft in landesweit einheitlichen Perioden.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In der Steiermark ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Salzburg.
Jagd in der Steiermark
Die Steiermark trägt ihren Beinamen als grünes Herz Österreichs zu Recht: Etwa sechzig Prozent der Landesfläche sind bewaldet, mehr als in jedem anderen Bundesland. Im Norden und Westen liegen die Niederen Tauern, das Gesäuse und das Hochschwabgebiet — Hochgebirgsreviere mit Gams-, Rot- und Auerwild. Nach Süden geht das Land in die sanfteren Hügel der Oststeiermark und des Weinlands über, wo Rehwild dicht steht und Schwarzwild in den Maisfluren stark zugenommen hat. Das Murtal verbindet beide Welten.
Prägende Wildarten in der Steiermark
Was kostet eine Jagdpacht in der Steiermark?
Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 15 und 40 Euro je Hektar und Jahr. In Gebirgsrevieren kommen erhebliche Nebenkosten hinzu: Fütterung, Wegeerhaltung, oft auch der Unterhalt einer Jagdhütte.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Steiermark
Ein Eigenjagdgebiet erfordert in der Steiermark 115 Hektar zusammenhängende Fläche. Die Jagdkarte wird jährlich gelöst; die deutsche Jägerprüfung wird für die Ausstellung anerkannt. Schalenwild unterliegt dem Abschussplan. Prägend ist die Rotwildbewirtschaftung in ausgewiesenen Rotwildräumen mit genehmigten Fütterungsstandorten — außerhalb dieser Räume wird Rotwild deutlich schärfer bejagt.
Maßgeblich ist das Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 in der jeweils geltenden Fassung.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in der Steiermark achten sollten
Österreich hat kein Bundesjagdgesetz; maßgeblich ist allein das Jagdgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Wer pachten will, braucht eine gültige Jagdkarte, einzelne Länder verlangen zusätzlich eine Mindestzeit als Karteninhaber. Der Pachtzins allein sagt wenig — lassen Sie sich Abschusspläne der Vorjahre, die Wildschadensregelung und bestehende Abschussverträge vor Vertragsschluss zeigen.
