Jagdrevier im Bayerischen Wald pachten
Ein Eigenjagdbezirk setzt in Bayern 81,755 Hektar voraus, mehr als die 75 des Bundes. Wer ein Revier sucht, konkurriert in Oberbayern und Schwaben mit Bewerbern aus dem Speckgürtel; in Oberfranken und der Oberpfalz ist die Lage entspannt. Die Staatsforsten vergeben Reviere im offenen Verfahren und sind damit für Auswärtige der realistischste Zugang.
Aktuelle Angebote: Jagdrevier im Bayerischen Wald
Jäger suchen im Bayerischen Wald
Diese Jäger suchen aktuell eine Jagdmöglichkeit in der Region. Wenn Sie ein Revier zu vergeben haben, können Sie sie direkt ansprechen — alle Gesuche im Bayerischen Wald ansehen.
Jagd im Bayerischen Wald
Der Bayerische Wald ist das größte zusammenhängende Waldgebirge Mitteleuropas und zieht sich entlang der tschechischen Grenze. Fichten- und Buchenwälder auf den Höhen um Arber und Rachel gehen in Wiesentäler und kleinteilige Ackerflur über. Rotwild kommt in ausgewiesenen Gebieten vor, Rehwild flächendeckend, Schwarzwild hat stark zugenommen. Die Nähe zum Nationalpark und zum tschechischen Šumava bringt großräumige Wildbewegungen mit sich, auf die die Bejagung Rücksicht nehmen muss.
Prägende Wildarten im Bayerischen Wald
Was kostet ein eigenes Jagdrevier im Bayerischen Wald?
Einer der günstigsten Reviermärkte Bayerns — große Flächen zu Sätzen, die im Voralpenland undenkbar wären. Reviere werden in Bayern typischerweise für 20 bis 50 Euro je Hektar und Jahr vergeben. Alpine Reviere mit Gams- und Rotwild und Reviere im Speckgürtel der großen Städte liegen deutlich darüber.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Bayern
In Bayern setzt ein Eigenjagdbezirk 81,755 Hektar zusammenhängende Fläche voraus — mehr als die 75 Hektar des Bundesjagdgesetzes. Prägend ist der Grundsatz "Wald vor Wild": Die Abschussplanung für Rehwild stützt sich auf das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, das alle drei Jahre erstellt wird und die Abschusshöhe maßgeblich bestimmt. Rotwild ist auf ausgewiesene Rotwildgebiete beschränkt; außerhalb davon gilt es als unerwünscht.
Maßgeblich ist das Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einem eigenen Jagdrevier im Bayerischen Wald achten sollten
Prüfen Sie vor dem Zuschlag die bejagbare Fläche, den Wildschadensersatz, laufende Abschussvereinbarungen und den Zustand der Reviereinrichtungen. Das Bundesjagdgesetz verlangt eine Pachtdauer von mindestens fünf Jahren; in der Praxis werden Niederwildreviere für neun, Hochwildreviere für zwölf Jahre vergeben.
