Jagdpacht in Magdeburg
Die Pachtzinsen liegen bei zehn bis zwanzig Euro je Hektar. Der Wildschaden in der Magdeburger Börde ist wegen des intensiven Ackerbaus ein ernster Posten, in den Waldrevieren des Harzes dagegen gering. Ein Punkt, den viele übersehen: In der Elbaue können Hochwasserjahre die Bejagung über Wochen unterbrechen, während der Pachtzins weiterläuft.
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Jagd in Magdeburg
Magdeburg liegt an der Elbe zwischen Börde und Heide. Westlich der Stadt erstreckt sich die Magdeburger Börde, eines der ertragreichsten Ackerbaugebiete Deutschlands, mit hohen Rehwilddichten und erheblichen Schwarzwildschäden im Mais und in Zuckerrüben. Nördlich beginnt die Colbitz-Letzlinger Heide — ein sehr großes, zusammenhängendes Heide- und Waldgebiet mit Dam-, Muffel- und Rotwild und einem der wildreichsten Reviere Mitteldeutschlands.
Prägende Wildarten in Magdeburg
Was kostet eine Jagdpacht in Magdeburg?
Die Reviere sind groß und die Pachtzinsen niedrig; für Reviersuchende aus Braunschweig, Hannover und Berlin ist die Region gut erreichbar. Der Pachtzins bewegt sich meist zwischen 8 und 20 Euro je Hektar und Jahr. In der Magdeburger Börde ist der Wildschadensersatz auf Zuckerrüben- und Weizenschlägen der entscheidende Verhandlungspunkt.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Sachsen-Anhalt
Das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt erlaubt Rotwild landesweit und schreibt für Schalenwild Abschusspläne vor; bei Rehwild bestehen vereinfachte Verfahren. Für den Harz gelten wegen des Nationalparks und der großflächigen Borkenkäferschäden besondere Abstimmungen zwischen Forst- und Jagdbehörden, die sich unmittelbar auf Abschusshöhe und Bejagungsart in angrenzenden Revieren auswirken.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt (LJagdG LSA) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Magdeburg achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.