Jagdpacht in Lübeck
Der Pachtzins bewegt sich zwischen fünfzehn und dreißig Euro je Hektar, im Hamburger Umland deutlich darüber. Der besondere Kostenpunkt liegt an der Westküste: Nordische Gänse äsen dort zu Zehntausenden auf dem Grünland, und der Fraßschaden ist ein Dauerthema zwischen Landwirten, Jägern und Naturschutz. Prüfen Sie die Regelung im Vertrag.
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Aktuelle Jagdmöglichkeiten in der Umgebung
In Lübeck ist gerade nichts ausgeschrieben. Diese Angebote stammen aus Rostock.
Jagd in Lübeck
Lübeck liegt an der Trave zwischen Ostsee, Holsteinischer Schweiz und dem Herzogtum Lauenburg. Der Lübecker Stadtwald ist einer der größten kommunalen Wälder Norddeutschlands und wird naturnah bewirtschaftet; Damwild und Rehwild stehen in guter Dichte, Schwarzwild nimmt zu. Nach Süden schließen die Seenlandschaft des Lauenburgischen und die Wälder um den Ratzeburger See an, nach Osten die Küstenniederungen.
Prägende Wildarten in Lübeck
Was kostet eine Jagdpacht in Lübeck?
Lübeck liegt am Rand des Hamburger Einzugsgebiets — die Preise sind moderater als in Stormarn, das Damwildangebot ist besser. Der Pachtzins liegt meist zwischen 20 und 45 Euro je Hektar und Jahr. In den Marschen ist der Gänsefraßschaden auf Grünland ein eigenes Thema, in den Geestregionen der Maisschaden durch Schwarzwild.
Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.
Landesjagdrecht in Schleswig-Holstein
Das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein setzt einen Schwerpunkt auf die Bejagung von Damwild und Schwarzwild. Für Schalenwild besteht Abschussplanpflicht, bei Rehwild in vereinfachter Form. Rotwild ist auf wenige Gebiete beschränkt. In den Vogelschutz- und Naturschutzgebieten der Küstenregionen gelten zusätzliche Beschränkungen für die Wasserwildjagd, die vor einer Pacht geprüft werden sollten.
Maßgeblich ist das Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein (LJagdG SH) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.
Worauf Sie bei einer Jagdpacht in Lübeck achten sollten
Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.