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Jagdpacht im Landkreis Uckermark

Die Pachtzinsen liegen mit fünf bis fünfzehn Euro je Hektar am unteren Ende der deutschen Skala, was Reviere auch für Jäger mit begrenztem Budget erreichbar macht. Rechnen Sie dafür mit Aufwand: Große Flächen brauchen Reviereinrichtungen, Wege und Zeit. In den ASP-Restriktionszonen kommen Meldepflichten, Kadaversuche und Einschränkungen bei der Verwertung hinzu.

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Aktuelle Angebote: Jagdpacht im Landkreis Uckermark

Jagd im Landkreis Uckermark

Die Uckermark ist der flächengrößte Landkreis Deutschlands und zugleich einer der am dünnsten besiedelten. Schorfheide, Buchenwälder von Grumsin, weite Seenketten und großflächige Ackerschläge bilden Reviere, wie es sie im Westen nicht mehr gibt — Größen von 1.000 Hektar und mehr sind normal. Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild kommen flächendeckend vor, dazu ein etabliertes Wolfsvorkommen, das Ansitz und Bewegungsjagd spürbar verändert hat.

Prägende Wildarten im Landkreis Uckermark

RotwildDamwildSchwarzwildRehwildMuffelwildWolf

Was kostet eine Jagdpacht im Landkreis Uckermark?

Sehr niedrige Pachtzinsen bei sehr großen Flächen — für Berliner Jäger die naheliegendste Region, aus der Stadt in gut einer Stunde erreichbar. Der Pachtzins liegt meist zwischen 5 und 15 Euro je Hektar und Jahr. Bei den oft mehrere hundert Hektar großen Revieren summiert sich das trotzdem — kalkulieren Sie Wildschadensersatz in den Kiefernforsten und den Aufwand für Kirrungen und Ansitzeinrichtungen mit ein.

Alle Angaben sind Richtwerte aus Inseraten und Marktbeobachtung. Verbindlich ist immer das jeweilige Angebot.

Landesjagdrecht in Brandenburg

Brandenburg kennt keine Rotwildbezirke — Rotwild darf im gesamten Land vorkommen und bejagt werden, was das Land vom Süden Deutschlands unterscheidet. Die Abschussplanung ist für Schalenwild vorgeschrieben, für Rehwild aber in weiten Teilen zugunsten körperlicher Vereinbarungen gelockert. Der Wolf unterliegt dem Jagdrecht, hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Eigenjagdbezirke setzen 75 Hektar zusammenhängende Fläche voraus.

Maßgeblich ist das Brandenburgisches Jagdgesetz (BbgJagdG) in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend das Bundesjagdgesetz.

Worauf Sie bei einer Jagdpacht im Landkreis Uckermark achten sollten

Jagdpachtfähig ist nur, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Der Pachtzins allein sagt wenig — entscheidend sind die Nebenkosten. Lassen Sie sich die Wildschadensregelung, die Abschusszahlen der Vorjahre und bestehende Verträge über Ansitzeinrichtungen vor Vertragsschluss zeigen.

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